Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus für Vaterschaftstests

Odin, Monday, 29.11.2004, 13:39 (vor 7738 Tagen)

brennpunkt 2

Spionage für Papa verboten
Dem Vaterschaftsnachweis aus dem Regal droht das Aus. Heimliche Tests sind
künftig nicht mehr erlaubt - so will es der Entwurf für das Gentest-Gesetz

VON WOLFGANG LÖHR

Erwartet wurde es schon lange. Das Gentest-Gesetz. Seit über zwei Jahren war
aus den Reihen von Rot-Grün in regelmäßigen Abständen zu hören: "Demnächst
wird ein Entwurf vorliegen." Jetzt ist das Papier aus dem
Gesundheitsministerium, mit dem außer in der Strafverfolgung der ganze
Bereich der humangenetischen Tests und Analysen gesetzlich geregelt werden
soll, endlich da. Inoffiziell zumindest. So manch ein Industrieverband hat
auch schon reinschauen dürfen. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
etwa hat vor kurzem eine erste Stellungnahme abgegeben. "Richtungsweisend"
sei der Gesetzentwurf, lobt der VDGH.

Aus den Reihen der Unternehmen, die mit Vaterschaftstests ihr Geld
verdienen, hagelt es dagegen Proteste. Denn wie bereits mehrfach sowohl von
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als auch von Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) vorab ankündigt worden war, soll endlich Schluss sein
mit den heimlichen Vaterschaftstests.

Genetische Untersuchungen zur Aufklärung der Abstammung dürfen nur
vorgenommen werden, wenn alle von der Untersuchung betroffenen Personen
vorab zustimmen, heißt es zusammengefasst in Paragraf 21 des Gesetzentwurfs.
Sowohl das Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll, als auch die Mutter,
der gesetzlich eingetragene Vater und auch der "Mann, dessen genetische
Probe auf die Vaterschaft hin untersucht werden soll", müssen ihre
Einwilligung für den Test abgeben. Bisher ist es - bei einigen Unternehmen
zumindest - Usus, auf die Zustimmung aller Beteiligten zu verzichten.

Das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Humatrix musste deshalb auch
schon vor Gericht erscheinen. Ein Konkurrent hatte die Biotech-Firma, die
von sich selbst behauptet, "einer der führenden Anbieter von
Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten" zu sein, wegen
Wettbewerbsverstoßes verklagt. Der Vorwurf: Humatrix würde
Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung der Mutter durchführen. Dies sei ein
Verstoß gegen den Datenschutz und verletze die Grundrechte des Kindes. Das
Landgericht München gab der Frankfurter Firma jedoch Recht. Ein Mann habe
das Recht zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstamme, urteilte das Gericht.
Zudem sei ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend als der über ein Gericht erzwungene. Humatrix, das seine
Probenabnahmekits auch schon über die Apotheken vertreibt, sieht daher auch
keinen Grund, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Das Geschäft
jedenfalls scheint zu florieren. Mittlerweile werben
Vaterschaftsnachweisfirmen auch schon auf Papierhandtüchern in Kneipenklos.

Doch nicht alle Gerichte sehen das Geschäftsgebaren der Unternehmen so
kritiklos wie das Münchner Landgericht. So kam in Köln das Oberlandesgericht
in einem ähnlichen Fall zu einem ganz andere Ergebnis. Es wies die Klage
eines an seiner Vaterschaft zweifelnden Mannes mit dem Hinweis auf das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab. Wer Rechte verletzt,
kann keine Rechte für sich geltend machen, so die Richter. In einem Fall in
Celle akzeptierte das Oberlandesgericht deswegen nicht einmal einen heimlich
durchgeführten Abstammungstest für eine Vaterschaftsanfechtungsklage eines
Mannes. Die Kammer fand also die Zustimmung zur Probe wichtiger als die
Tatsache, dass er laut der Probe nicht der Vater war.

Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.

taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG
LÖHR

http://www.taz.de/pt/2004/11/17/a0181.nf/text

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