Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Leute bleibt auf dem Teppich

Advocatus feminae, Sunday, 21.11.2004, 13:38 (vor 7746 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:03:07:

Eine vollkommen nachvollziehbare und richtige Entscheidung.

Es geht hier nicht um Unterhalt, Zugewinn etc., sondern um die Rentenansprüche. Dass die bei der Scheidung geteilt werden, ist fair und vernünftig. Ich weiß gar nicht, ob man beim Versorgungsausgleich beim BFA überhaupt die Berücksichtigung eigener Regeln beantragen kann, ich nehme mal an, dass nicht.

Was mich aber wundert ist, dass eine Frau sich zum Notar prügeln lässt, anstatt gleich die Scheidung einzureichen.


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