Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv

Sven74, Saturday, 20.11.2004, 01:36 (vor 7748 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:05:11:

Im Klartext: Weibi kann alles behaupten, muss nix beweisen, und im Ernstfall hat halt er sie, wie gehabt, mit *schlagenden* Argumenten zur Unterschrift und noch mehr gezwungen. Na ja. Das Urteil degradiert Weiber einerseits zu Idiotinnen, die vor sich selbst und der eigenen Dummheit geschuetzt werden muessen und hebelt andererseits prinzipiell das private Recht auf Vertragsfreiheit mit Idioten und Weibern aus.
Es schadet nicht, wenn wir uns das hinter die Loeffel schreiben. Jetzt haben wir wenigstens auch das hoechstrichterliche Aktenzeichen dafuer.
carlos

Kurz gesagt: Die "Ehe" ist ein staatlich und höchstrichterlich legimitierter "Knebelvertrag". Mann kann nur unter hohen und häufig "lebenslangen" "Vertragsstrafen" von diesem Vetrag zurücktreten und abweichende vertragliche Regelungen (Eheverträge) können nach "Lust und Laune der deutschen Femirichter" im Sinne der Frau für ungültig erklärt werden.

Welcher Mann ist dann noch so blöd und unterzeichnet so einen "rechtswidrigen" Knebelvertrag freiwillig?

Sven74


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