Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv
Freitag, 19. November 2004
Zum Notar geschleppt
Ehevertrag ungueltig
Ein notarieller Ehevertrag, der einen Ehepartner bei der Altersversorgung gravierend benachteiligt, kann sittenwidrig und damit nichtig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Demnach wiegen Nachteile beim so genannten Versorgungsausgleich besonders schwer, wenn sich ein Partner um Haushalt und Kinder gekuemmert und deshalb kaum eigene Rentenansprueche erworben hat. Das Karlsruher Gericht gab damit einer Frau Recht, die einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs zugestimmt hatte (Aktenzeichen XII ZB 110/99).
Der Familiensenat praezisierte damit sein Grundsatzurteil vom Februar, in dem er krass einseitige Ehevertraege für anfechtbar erklaert hatte. Der Ausgleich der Altersversorgungsansprueche zwischen den Ehepartnern gehoere "zum Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts" und sei damit nur eingeschraenkt vertraglich regelbar.
In konkreten Fall hatten die seit 1977 verheirateten Eheleute, die zwei inzwischen erwachsene Kinder haben, 1986 Guetertrennung vereinbart und den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die Frau sollte - auf damaliger Basis - nach einer Scheidung maximal 300 Mark (heute 153 Euro) Unterhalt im Monat sowie 50.000 Mark (entspricht heute knapp 25.600 Euro) *freiwillige* Entschaedigung bekommen, musste dem Mann aber ihre Eigentumshaelfte am gemeinsamen Haus abtreten. 1998 wurde die Ehe geschieden. Vor dem Oberlandesgericht Muenchen hatte die Frau behauptet, der Mann habe sie geschlagen, um sie *zum Notar zu schleppen*. Der BGH verwies den Fall zur neuerlichen Pruefung an das OLG zurück.
Nach den Worten des BGH ist vor allem die Situation beim Abschluss des Ehevertrags entscheidend fuer dessen Wirksamkeit. Verzichte ein Ehepartner zu Gunsten von Haushalt und Kindern auf eine eigene Erwerbstätigkeit, dann koenne nicht ihm allein das Risiko des Scheiterns der Ehe angelastet werden. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs koenne aber auch dann unwirksam sein, wenn sich erst zum Zeitpunkt der Scheidung eine gravierende Schieflage ergebe.
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carlos,
20.11.2004, 01:03
- Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv -
carlos,
20.11.2004, 01:05
- Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv - Sven74, 20.11.2004, 01:36
- Der beste Schutz ist, nicht mehr heiraten im männerfeindlichen Deutschland! n/t - Christian, 21.11.2004, 00:50
- Leute bleibt auf dem Teppich -
Advocatus feminae,
21.11.2004, 13:38
- Re: Leute bleibt auf dem Teppich - Christian, 21.11.2004, 18:44
- Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv -
carlos,
20.11.2004, 01:05