Re: Wehrpflicht am Ende
Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht am Ende von Alex am 10. November 2004 12:26:53:
Ist euch schon mal aufgefallen, wie das mit der Wehrgerichtigkeit ist? Ich lese immer wieder, es sei ungerecht, dass nur 10% der Jungen eingezogen werden... Ist doch seltsam, ich finde es nämlich viel ungerechter,dass nur 50% der Geschlechter eingezogen werden.
In allen ernsthaften Debatten und Beiträgen findet man zwischenzeitlich das, was du angeblich vermisst. Man sollte sich beit informieren, finde ich.
Hm, traurig.
Eben...und nur für Dich was von denen, die ja angeblich für die Wehrpflicht sind (Vorsicht, lang!)
Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher
Krista Sager, Fraktionsvorsitzende
Ludger Volmer, außenpolitischer Sprecher
Alexander Bonde, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss
Marianne Tritz, Mitglied im Auswärtigen und Verteidigungsausschuss
Berlin, den 08.11.2004
Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen
Ein Beitrag zur Diskussion um die Rest-Wehrpflicht
1. Der Ausstieg aus der Wehrpflicht ist weit voran geschritten
Das Ende des Ost-West-Konflikts war gleichzeitig der Beginn des Abschieds von der Wehrpflicht. Viele
Bündnispartner haben angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen die Wehrpflicht
ausgesetzt oder abgeschafft. Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) ist nicht mehr die traditionelle
Landesverteidigung, sondern die Teilnahme an multinationaler Krisenbewältigung für die
Bundeswehr strukturbestimmend. Die Bundeswehr wurde signifikant verkleinert und der Wehrpflichtigenanteil
reduziert. Inzwischen leistet nur noch eine kleine Minderheit den obligatorischen Grundwehrdienst.
Durch die Personalreduzierungen der vergangenen 15 Jahre gibt es in Deutschland nur noch eine
Rest- oder Pseudo-Wehrpflicht (Haltiner). 1989 waren noch 44% (218.000) der 490.000 Bundeswehrsoldaten
Wehrpflichtige, die 15 Monate Grundwehrdienst leisteten. In der neuen Zielstruktur von
maximal 250.000 militärischen Dienstposten sind nur noch bis zu 30.000 Stellen (12%) für Grundwehrdienstleistende
(GWDL) und bis zu 25.000 Stellen (10%) für freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende
(FWDL, bis zu 23 Monate) vorgesehen. Diese Zielstruktur hat die Bundeswehr bereits
im nächsten Jahr beinahe erreicht. Bei einem 9-monatigen Wehrdienst können künftig jährlich maximal
40.000 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst und, bei Verpflichtungszeiten von ca. 21 Monaten,
14.000 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen werden. Bei einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke
von ca. 415.000 Männern, sind dies lediglich noch 13 Prozent aller Wehrpflichtigen.
In Deutschland sprechen sich inzwischen alle kleineren Parteien für ein Ende der Wehrpflicht aus.
Auch in SPD und Union mehren sich die Stimmen gegen die Wehrpflicht. In der rotgrünen Koalition ist
die Zukunft der Wehrpflicht von Anfang an ein offener Dissens. In der Koalitionsvereinbarung von
2002 wurde festgelegt, dass die Wehrform vor Ende der Legislaturperiode, also bis 2006 überprüft
werden soll.
2. Freiwilliger flexibler Kurzdienst
Eine wichtige Brücke von der Wehrpflicht zur Freiwilligenarmee ist die Einführung eines freiwilligen,
flexiblen und attraktiven Kurzdienstes von 12 bis 24 Monaten mit einer Probephase von sechs Monaten.
Er müsste auch Frauen offen stehen und nach solider Ausbildung einen Auslandseinsatz ermöglichen.
Die Einstiegsbesoldung sollte angehoben werden.
In dieser Zeit könnten sich Kurzdiener und Bundeswehr gegenseitig erproben. Der Kurzdienst würde
die FWDL sowie schrittweise die Grundwehrdienstleistenden ersetzen und damit auch die von ihnen
geleisteten Funktionen abdecken. Er würde den Adressatenkreis auf Frauen und jene jungen Männer
ausdehnen, die zwar von der Wehrpflicht befreit, dennoch aber an einem attraktiven Dienst in den
Streitkräften interessiert sind.
Die höhere Attraktivität und Effizienz des Kurzdienstes würde eine Reduzierung des Gesamtumfanges
der Streitkräfte erlauben. Die Weizsäcker-Kommission bestätigte in ihrem Bericht vom Mai 2000, dass
eine Freiwilligenarmee von 220.000 Zeit- und Berufssoldaten den sicherheitspolitischen Anforderungen
in vollem Umfang entspreche. Der Kurzdienst ermöglicht ein sanftes Umsteuern ohne abrupte
Brüche. Er muss in ein verbessertes Konzept der Nachwuchsgewinnung, Personalbetreuung und Be2
rufsförderung integriert sein. Die Umstellungen hierfür müssen zügig und unabhängig von der Entscheidung
in der Wehrformfrage eingeleitet werden.
3. Neue Rekrutierungsmöglichkeiten erschließen
Ausschlaggebend für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr ist
eine verantwortliche Sicherheitspolitik, die auf militärische Abenteuer verzichtet, Auslandseinsätze
überzeugend und mit Familien und sozialen Bindungen vereinbar gestaltet
die Attraktivität des Arbeits- und Ausbildungsplatzes Bundeswehr, der auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig
sein muss, und die Verwertbarkeit der dort erworbenen Qualifikationen für einen Zivilberuf
das internationale und gesellschaftliche Image der Bundeswehr
die Praxis der Inneren Führung, wo Soldaten trotz ihrer spezifischen Aufgaben und Auslandseinsätze
Staatsbürger in Uniform bleiben
Eine Bundeswehr, die eindeutig und verbindlich nur für die Ziele, den Geist und nach den Regeln des
VN-Systems zur Kriegsverhütung und Gewalteindämmung eingesetzt wird, müsste als Arbeitsplatz für
ein politisch breiteres Spektrum von jungen Leuten in Frage kommen. Wo eine rotgrüne Koalition
Soldaten inzwischen seit mehr als fünf Jahren in friedensbewahrende Einsätze schickt und durch Ablehnung
des Irak-Krieges an Glaubwürdigkeit gewonnen hat, müsste ein zeitweiliger Dienst in der
Bundeswehr auch für junge Leute z. B. aus dem grünen Spektrum eine erwägenswerte Option werden
können. Für eine Armee von Staatsbürgern in Uniform wären jedenfalls mehr kritische und friedenspolitisch
orientierte Köpfe eine große Bereicherung.
Aber längst nicht nur die Bundeswehr braucht guten Nachwuchs. Die gewachsene internationale Rolle
und Verantwortung der Bundesrepublik erfordert insgesamt viel mehr qualifiziertes Personal für internationale
Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensfachdienste und Diplomatie. Das ist
im Schul- und Ausbildungswesen noch längst nicht ausreichend angekommen und auch nicht in der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Außen- und Sicherheitspolitik, die einem effektiven Multilateralismus
dienen und Friedenspolitik sein soll, braucht ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten.
Für diese VN-Fähigkeit gibt es noch sehr viel zu tun.
4. Konversion des Zivildienstes
Die Wehrpflicht kann selbstverständlich nicht über den Ersatzdienst Zivildienst begründet werden,
auch nicht über das soziale Lernen, das viele Zivildienstplätze ermöglichen. Zugleich darf der Ausstieg
aus Wehrpflicht und Zivildienst nicht ohne Rücksicht auf Verluste erfolgen.
Die schrumpfende und ungewisse Wehrpflicht ist für die Träger des Zivildienstes immer weniger von
Nutzen und sie haben sich längst auf die Suche nach Alternativen gemacht. Vorschläge zur Konversion
des Zivildienstes liegen auf dem Tisch. (vgl. Frei will ich. Freiwilligendienste ausbauen, Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen; Bericht der Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft Perspektiven
für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland, Januar 2004)
Notwendig ist der Ausbau von Freiwilligendiensten und ehrenamtlichem Engagement einerseits, die
Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze andererseits. Dafür braucht es einen gewissen
zeitlichen Vorlauf und unbedingt die Finanzmittel, die bisher in den Zivildienst gingen.
5. Verantwortung übernehmen - Integration neu begründen
Unabhängig von der jeweiligen Wehrform geht es künftig auch darum, die Verantwortung von Politik
und Gesellschaft für die Streitkräfte neu zu bestimmen. Mit dem Prinzip der Parlamentsarmee sind die
Voraussetzungen dafür so gut wie in kaum einem anderen Land. Denn es ist falsch und kurzsichtig,
die Verantwortung für die gesellschaftliche und rechtsstaatliche Integration der Streitkräfte und ihren
zurückhaltenden Einsatz auf die Wehrpflicht und die Wehrpflichtigen abzuschieben. Und falsch ist
umgekehrt die Haltung mancher Wehrpflichtgegner, die über die Abschaffung der Wehrpflicht das Militär
einfach loswerden wollen. Das teuerste und riskanteste Instrument des staatlichen Gewaltmono3
pols bedarf auch weiterhin besonderer Obacht und Kontrolle. Politik und Gesellschaft insgesamt stehen
hier in der Pflicht.
Die Integration der Bundeswehr in unsere Gesellschaft ist eine Daueraufgabe, die gerade angesichts
der Verkleinerung und der Auslandseinsätze nicht leichter wird. Die Bundeswehr leistet ihren Teil dabei
u. a. durch die notwendige Weiterentwicklung der Inneren Führung und Politischen Bildung. Diese
Integration ist aber nicht nur eine Aufgabe der Bundeswehr, sondern der Gesellschaft. Politik und Zivilgesellschaft
müssen ihrerseits stärker zur gesellschaftlichen Verankerung der Streitkräfte beitragen
und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dazu gehört, sich immer wieder aufs Neue (selbst-)kritisch mit
den Aufgaben der Streitkräfte, ihren Einsätzen, aber auch ihrer Struktur und ihren Problemen auseinanderzusetzen
und in einen breiten Dialog zu treten. Dieser Dialog kann nicht als Ersatzdienst an die
noch verbliebenen Grundwehrdienstleistenden delegiert werden. Hier gibt es auf verschiedenen Ebenen
Nachholbedarf.
Nachholbedarf gibt es in den Schulen, wo die Zeitansätze für Sozialkunde/Politik reduziert
wurden und Unterrichtsmaterialien wie Lehrpersonen mit dem rasanten sicherheitspolitischen
Wandel meistens nicht mithalten.
Nachholbedarf gibt es in Wissenschaft, Gesellschaft und nicht zuletzt auch im bündnisgrünen
Umfeld, wo eine vergleichsweise hohe Zustimmung zu humanitär begründeten Auslandseinsätzen
einher geht mit einem überwiegenden Nichtverhältnis zu den realen Streitkräften
und einer kulturellen Distanz zu Militär generell.
Nachholbedarf gibt es bei jenen Gruppen der Friedensbewegung, die noch eine fundamental
antimilitärische Haltung pflegen und die sich im Unterschied zur Friedensbewegung der 80er
Jahre aus jedem kritischen Dialog um Sicherheitspolitik und mit den Streitkräften ausschließen.
Hier sind neue Wege und Formen des Kennenlernens angesagt. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse
Offenheit und Neugier aller Beteiligten. Hier ist nicht zuletzt auch die Politik gefragt.
6. Auftrag der Bundeswehr klären und begrenzen
Verantwortung für die Streitkräfte übernehmen heißt auch, den Auftrag der Bundeswehr klarer zu
bestimmen und zu begrenzen. Nach dem 11. September und mit den VPR, als Reaktion auf die neuen
globalen Gefährdungslagen, erfuhr deutsche Sicherheits- und Militärpolitik eine enorme Entgrenzung.
Angesichts ernüchternder Einsatzerfahrungen von Kosovo bis Afghanistan vom Irak ganz zu
schweigen - angesichts des Ausbaus schneller Interventionsfähigkeiten von NATO und EU, angesichts
immer häufigerer Spekulationen über neue Einsätze stellt sich vor allem bei Soldaten, aber
auch in der Öffentlichkeit vermehrt die Frage nach den neuen Grenzen von Auslandseinsätzen.
Hierzu haben sich inzwischen in der rotgrünen Sicherheitspolitik bestimmte Grundlinien herauskristallisiert.
Eine verbindliche und vertrauenswürdige Verständigung über diese Grenzen steht aber noch
aus.
Es bleibt der Widerspruch, dass die verfassungsrechtliche Kernbegründung der Bundeswehr (Der
Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Art. 87a) und der reale Hauptauftrag der Bundeswehr
auseinander fallen. Das bleibt wohl im Verfassungsrahmen, weil das Grundgesetz als weitere
Einsatzmöglichkeit die Wahrung des Friedens in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit
(Art. 87a, 2 in Verbindung mit Art. 24, 2) eröffnet und Friedensstörung ausdrücklich verbietet. Es bedurfte
aber der höchstrichterlichen Interpretation durch das Bundsverfassungsgericht, um dieses klarzustellen.
Dieses Defizit an Klarheit wird durch den erweiterten Verteidigungsbegriff der VPR (Verteidigung
Deutschlands am Hindukusch) keineswegs aufgehoben, im Gegenteil.
Hierzu steht eine breite Debatte und Verständigung in Politik und Gesellschaft noch aus. Das neue
Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und
Zukunft der Bundeswehr sowie die Diskussion über ein Bundeswehraufgaben-Gesetz könnten Katalysatoren
in diesem dringenden Klärungsprozess sein. Der Staatsbürger in Uniform braucht unabhängig
von der Wehrform - einen klaren und immer wieder neu überzeugenden Auftrag. Er muss begründet
darauf vertrauen können, dass die Bundesregierung alles für die nichtmilitärische Krisenbewältigung
tut und Streitkräfte nicht etwa aus Sekundärmotiven (z.B. zu Kompensationszwecken) einsetzt.
Alles andere würde den Boden für Söldnermentalitäten bereiten.
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Rest-Wehrpflicht nüchtern betrachten
1. Anforderungen
Das Grundgesetz bestimmt die Möglichkeit der Wehrpflicht für Männer, schreibt sie aber nicht vor.
Dieses geschieht durch das Wehrpflichtgesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte.
Die Wahl einer Wehrform, ob Armee mit Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee, ist eine Frage der Legitimation
und Effizienz. Jede Wehrform muss vor allem folgende Anforderungen erfüllen:
Die Wehrform soll die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr im Hinblick auf ihren politisch definierten
Auftrag sowie eine quantitativ und qualitativ zureichende Nachwuchsgewinnung sicherstellen.
Konsens ist, dass Wehrpflichtige nur auf freiwilliger Grundlage und nur nach solider Ausbildung an
internationalen Einsätzen teilnehmen können.
Die rechtlich möglichen Verpflichtungen und Grundrechtseingriffe der Wehrpflicht müssen legitimiert,
verhältnismäßig und gerecht sein.
Politischer Konsens ist, dass die Wehrform vereinbar sein soll mit der Integration der Streitkräfte in
Rechtsstaat und Gesellschaft sowie mit einer zurückhaltenden Militärpolitik. Sie darf diese Errungenschaften
bundesdeutscher Sicherheitspolitik nicht in Frage stellen. Wir wollen keine hemmungslos
einsetzbare Söldnertruppe. Insofern geht es bei der Wehrform auch um die Schlüsselfrage, wofür wir
welche Streitkräfte haben wollen.
2. Sicherheitspolitisch unverzichtbar?
Die Wehrpflicht ist das Rekrutierungsinstrument für eine Massenarmee mit großem Reservistenpotenzial
für den großen Verteidigungsfall. Das ist Vergangenheit. Hauptauftrag der Bundeswehr ist, dem
Schutz der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten durch Beteiligung an multilateraler Krisenbewältigung
im Rahmen des VN-Systems zu dienen. Dafür bedarf es kleinerer, hochprofessioneller, schnell
einsatzbereiter und durchhaltefähiger Streitkräfte. Das Anforderungsprofil an die Soldaten steigt.
GWDL, die nach ihren Ausbildungsphasen nur wenige Monate zur Verfügung stehen, werden immer
weniger gebraucht. Die geradezu im Sturzflug sinkenden Einberufungen von GWDL belegen, dass ein
rascher Verzicht möglich und machbar ist. Die Funktionen, die heute von FWDL auch in Auslandseinsätzen
ausgeübt werden, bedürfen nicht der Wehrpflicht. Eine sinnvolle und machbare Alternative
wäre ein freiwilliger Kurzdienst.
Die Wehrpflicht erleichtert unzweifelhaft die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr. Sie ist dafür aber
keineswegs unverzichtbar. Allein über die Nachwuchsgewinnung kann die Wehrpflicht nicht begründet
werden. Sie muss schon für die unmittelbare Aufgabenerfüllung der Bundeswehr notwendig und unersetzbar
sein. Ansonsten ist sie hinfällig.
Streitkräfte brauchen immer ein gewisses Reservistenpotenzial, um die präsenten Kräfte bei Bedarf
verstärken zu können. Die Weizsäcker-Kommission hat zu Recht festgestellt, dass auch eine Freiwilligenarmee
Reservisten produziert nur im kleineren Umfang. Ein relativ hoher Anteil an kürzer dienenden
und Zeitsoldaten könnte ein Reservistenpotenzial gewährleisten, aus dem bei sich grundlegend
verschlechternder Sicherheitslage zeitgerecht die Fähigkeit zur großen Landesverteidigung
wieder aufgebaut werden könnte (Rekonstitution). Deshalb aber die Wehrpflicht zu erhalten, hieße, für
einen Zeitraum jenseits der nächsten zehn Jahre massenhaft Reservisten auf Halde zu produzieren
und die Wehrpflicht auf ewig festzuschreiben.
3. Einschränkung der Grundfreiheiten noch verhältnismäßig?
Die Wehrpflicht ist zur Sicherheit der Bundesrepublik und des Bündnisses nicht mehr zwingend notwendig.
Das müsste sie aber sein, um den massiven Eingriff in die Grundrechte und Lebensplanung
junger Männer zu rechtfertigen, den die Wehrpflicht immer noch darstellt. Hunderttausende Wehrpflichtige
und ihre Angehörigen sind von der Verzögerung von Studium oder Ausbildung, der Gefährdung
von Arbeitsplätzen, der Nichtgenehmigung von Auslandsaufenthalten, geringeren Verdienstmöglichkeiten
usw. betroffen. Für Wehr- und Zivildienstleistende sind zwangsweise die Grundrechte der
Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit eingeschränkt, für Soldaten
faktisch auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch wenn hiervon inzwischen viel
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weniger junge Männer betroffen sind und es mehr Elemente von Freiwilligkeit und Wahlfreiheit gibt, so
ist das kein Grund, diese Dimension des Grundrechtseingriffs so systematisch auszublenden, wie das
die meisten Wehrpflichtbefürworter heute tun.
4. Wo bleibt die Gerechtigkeit?
Hinzu kommt, dass durch die Öffnung der Bundeswehr für den freiwilligen Dienst von Frauen auch die
Aspekte von Gleichheit und Gerechtigkeit verfassungsrechtlich relevant geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht
definiert die Wehrpflicht als gleich belastende Pflicht. Bei 30.000 Dienstposten
und maximal 40.000 jährlichen Einberufungen von Grundwehrdienstleistenden ist eine Gleichbelastung
für alle Wehrpflichtigen nicht einmal im Ansatz mehr herstellbar. Daran ändert auch die Tatsache
nichts, dass die Geburtsjahrgänge der 18-jährigen Männer nach einem Anstieg auf 454.000 bis 2006
ab 2009 auf 374.000 in 2013 absinken. Auch dann können nur etwas mehr als 10 % eines (männlichen)
Geburtsjahrgangs Grundwehrdienst leisten.
Die Wehrpflicht in ihrer heutigen Form ist in höchstem Maße ungerecht und damit verfassungsrechtlich
problematisch. Das wird durch den Widerspruch Freiwilligendienst für Frauen Zwangsdienst für
Männer verstärkt. Ökonomisch betrachtet ist die Wehrpflicht eine Naturalsteuer, wo der Steuerpflichtige
eine Abgabe in Form einer Dienstleistung erbringt. Wo diese aber nur noch von einer schrumpfenden
Minderheit erbracht werden muss, wird das Gebot der Allgemeinheit einer Steuer massiv verletzt.
Mit dem 2. Zivildienständerungsgesetz wurden Ehemänner, Lebenspartner und Väter von der Wehrpflicht
freigestellt und schlagartig 190.000 taugliche und verfügbare Männer aus der Wehrpflicht entlassen.
Wo ein subjektiv beeinflussbares Kriterium wie der Trauschein über die Befreiung von der
Wehrpflicht entscheidet und nur noch Junggesellen im Verteidigungsfall der Wehrpflicht unterliegen,
ist die Allgemeine Wehrpflicht faktisch ausgesetzt. Eine solche Praxis ist nur für eine sehr kurze Übergangsphase
hinnehmbar.
Die Koalitionsvereinbarung von 2002 versprach größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden. Das wurde umgesetzt durch die Angleichung der Dauer
des Zivildienstes an die des Wehrdienstes. Von einer Angleichung der Anzahl der Dienstplätze kann
aber noch keine Rede sein. Wenn im Haushaltsjahr 2004 78.343 Wehrpflichtige zum Wehrdienst eingezogen
werden und 91.408 zum Zivildienst (2005: 66.700/109.000), dann nimmt hier die Ungleichbehandlung
sogar krass zu.
Die reale Wehrpflicht bewegt sich angesichts der eklatanten Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit
verfassungsrechtlich auf immer dünnerem Eis. Sie nimmt den Treueschwüren zur Wehrpflicht jede
Glaubwürdigkeit und zerstört die Reste von Akzeptanz unter Jüngeren.
5. Garant einer integrierten und rechtsstaatlichen Bundeswehr?
Die Wehrpflicht früherer Jahrzehnte hat zu einem breiten Personalaustausch, zu kontroversem Interesse
an den Streitkräften und ihrer Integration in die Gesellschaft beigetragen. Demgegenüber steht
die gesellschaftliche Wirkung des KDV-Verfahrens: Wo eine grundsätzliche, weltanschauliche Absage
an Krieg und Militär Voraussetzung der KDV-Anerkennung ist, wird eine politische Auseinandersetzung
mit den Streitkräften erschwert und fundamentale Distanzierung gefördert. Ausschlaggebend für
die erfolgreiche Integration der Bundeswehr in Rechtsstaat und Gesellschaft waren vor allem die gelebte
Innere Führung mit dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform und das Prinzip der
Parlamentsarmee. Das prägte die vergleichsweise unmilitaristische Mentalität in der Bundeswehr
und unterscheidet ihre Militärkultur von der vieler anderer Verbündeter.
Wo nur noch eine sozial nicht repräsentative Minderheit Wehrdienst leistet, wo junge Männer mit höheren
Bildungsabschlüssen und mehr linken/grünen Orientierungen sehr unterproportional Wehrdienst
leisten, kann aber von einer breiten Aufmerksamkeits- und Integrationswirkung der Wehrpflicht längst
keine Rede mehr sein. Die heutige Rest-Wehrpflicht ist ungeeignet, einer wachsenden Distanzierung
von Gesellschaft und Bundeswehr entgegenzuwirken.
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6. Garant für militärische Zurückhaltung?
Die Behauptung, die Wehrpflicht fördere militärische Zurückhaltung, ist so beliebt wie falsch. Bei allen
bisherigen Einsatzentscheidungen spielte die Frage der Wehrpflichtigen nie eine Rolle, ging es ausschließlich
um Zeit- und Berufssoldaten sowie FWDL. Es ist abwegig, gerade von der untersten
Schicht der Militärhierarchie zu erwarten, dass diese die Entsendebereitschaft der Politik bändigt.
Diese Erwartung ist vollends unglaubwürdig aus dem Mund derjenigen, die zugleich eine Lockerung
des Parlamentsvorbehalts z.B. für die NATO Response Force befürworten.
Armeen mit einem großen Wehrpflichtigenanteil waren die deutsche Wehrmacht, die US-Armee in
Vietnam, die Rote Armee in Afghanistan. Der Grundsatz militärischer Zurückhaltung ist nicht aus der
Struktur der Streitkräfte oder der Staatsform abzuleiten. Dieser muss vielmehr fest in der politischen
Kultur von Staat und Gesellschaft verankert sein. Statt die Verantwortung auf die Wehrdienstleistenden
oder die Exekutive zu delegieren, muss die Bundeswehr eine Parlamentsarmee bleiben.
7. Kostengünstiger?
Wehrpflichtige sind auf Grund des niedrigeren Wehrsoldes pro Kopf billiger, aber keineswegs kosteneffizienter.
Denn die Grundwehrdienstleistenden binden viel Ausbildungspersonal und Ressourcen,
sind der Bundeswehr auf Funktionsposten aber nur für wenige Monate von Nutzen. Für Auslandseinsätze
stehen sie wegen nicht zureichender Ausbildung gar nicht zur Verfügung. Das ist ein
Musterbeispiel für den ineffizienten Einsatz von Arbeitskräften. Die Wehrpflicht verursacht volkswirtschaftlich
höhere Kosten. (vgl. DIW-Wochenbericht 4/04)
Die niedrigeren Personalkosten von Wehrpflichtigen sind für einen Ressortminister in Zeiten knapper
Kassen ein in der Öffentlichkeit gerne verwendetes Argument. Die Beibehaltung der Wehrpflicht und
des personal- und kostenintensiven Erfassungs- und Rekrutierungsapparates können sie aber keineswegs
begründen. Sie stellen nur einen Teil der Kosten dar. Und nicht jeder Wehrpflichtige muss
durch einen Berufssoldaten ersetzt werden. Bislang haben die Befürworter der Wehrpflicht auch noch
keine überprüfbaren Berechnungen vorgelegt, welche Mehrkosten ihrer Auffassung nach eine Freiwilligenarmee
mit sich bringen würde. Studien, die von Befürwortern einer Freiwilligenarmee vorgelegt
wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass diese z.B. bei 220.000 Soldaten incl. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung
und Nachwuchsgewinnung kostengünstiger wäre als das jetzige Modell.
8. Verbündete Freiwilligenarmeen: nur teurer und dümmer?
Der Trend in NATO und EU geht eindeutig Richtung Freiwilligenarmee. Deshalb muss Deutschland
dem keineswegs folgen. Aber es gilt, aus den Erfahrungen der anderen zu lernen, im Positiven und im
Negativen. Die Bundeswehr kann selbstbewusst auf ihre friedensbewahrenden Einsätze auf dem Balkan
und in Afghanistan sehen. Sie hat sich als Armee der Inneren Führung bewährt und hohes Ansehen
erworben. Allerdings ist es verkürzt, überheblich und ausgesprochen bündnisunfreundlich, sie der
Wehrpflicht wegen als die intelligentere und bessere Armee hoch zu stilisieren und die Freiwilligenarmeen
pauschal als dümmer, brutaler, älter und teurer abzuqualifizieren. Wer Freiwilligenarmeen
grundsätzlich unter Söldner-, gar Folterverdacht stellt, verkennt die höchst unterschiedlichen Militärkulturen
(parlamentarische Kontrolle, Innere Führung, Auftragstaktik), negiert, dass der Bundeswehr die
schlimmsten Herausforderungen ein Kriegseinsatz auf Land bisher erspart blieb, und beleidigt die
Verbündeten wie die freiwilligen Bundeswehrangehörigen.
9. Akzeptanz
Die Kluft ist unübersehbar: Die Wehrpflicht findet relativ hohe Akzeptanz bei denjenigen, die von ihr
nicht oder nicht mehr betroffen sind. Demgegenüber stellen die Jugendoffiziere der Bundeswehr in
ihrem Jahresbericht 2003 fest: Die Akzeptanz der allgemeinen Wehrpflicht ist unter Jugendlichen fast
gänzlich geschwunden. (...) für die junge Generation auch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die
Bundesrepublik Deutschland für eine Freiwilligenarmee entscheidet. Nach der Änderung der Einberufungskriterien
sei das Gefühl der Wehrgerechtigkeit so gut wie nicht mehr zu vermitteln. Das jahrelange
Bemühen, die Wehrpflicht neu zu begründen hat offenbar nichts gefruchtet. Der Anspruch, die
Wehrpflicht sei Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger für unser
Gemeinwesen, ist Ideologie, nicht Wirklichkeit. Immerhin engagieren sich nach Feststellung des
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Zweiten Freiwilligensurveys 2004 35% der 14- bis 25-Jährigen bürgerschaftlich! Unter den von der
Bundeswehr unabhängigen Fachjournalisten findet die Wehrpflicht nahezu keine Fürsprecher mehr.
10. Untaugliche Rettungsversuche
Die Vorschläge zur Rettung der Wehrpflicht werden wohl zahlreicher, aber keineswegs durchdachter.
Einige SPD-KollegInnen empfehlen eine weitere Reduzierung der Wehrdienstdauer auf sechs,
gar drei Monate. Damit würde zwar der Durchlauf erhöht, aber die Bundeswehr hätte in erster
Linie viel Ausbildungslast und keinerlei direkten Nutzen von Wehrdienstleistenden. Heraus
käme eine Halde von nur ansatzweise ausgebildeten Hilfssoldaten. Der Zivildienst würde auf
ein kaum noch nützliches Zwangspraktikum reduziert werden.
Aus der Union kommen Forderungen, Wehrpflichtige vermehrt im Heimatschutz und zur Terrorabwehr
einzusetzen, gar einer sicherheitspolitischen Dienstpflicht. Der Einsatz von Wehrpflichtigen
zur Terrorabwehr wäre sinnlos und verantwortungslos. Sie wären nur einsetzbar
als angelernte Personalreserve für Polizei und BGS beim Objekt- und Raumschutz mit der
Waffe und Hoheitsbefugnissen auf der Straße, konfrontiert mit höchst unterschiedlichen Herausforderungen.
Das liefe auf eine ständige Überforderung hinaus und hätte erheblich Risiken
zur Folge. Hinzu kommt, dass Wehrpflichtige den Rest an Dienstmotivation verlieren, wenn
sie zunehmend im Wach- und Sicherungsdienst eingesetzt würden.
Für eine allgemeine Dienstpflicht gibt es Stimmen im ganzen politischen Spektrum, am meisten
bei der Union, aber auch bei Rot-Grün. Seit Jahren betonen die Wohlfahrtsverbände nachdrücklich,
dass diese gut gemeinte Idee nicht nur dem Verfassungs- und internationalen Recht
(Europäische Menschenrechtskonvention, Konventionen 29 und 105 der Internationalen Arbeitsorganisation
zur Zwangsarbeit) widersprechen würde, sondern sehr problematische Folgen
hätte: Wo Hunderttausende kurzfristige Einsatzplätze gefunden und staatlich besetzt werden
müssten, wäre eine breite Entprofessionalisierung die zwangsläufige Folge. Für den Bund
würden ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro
entstehen. Der Grundimpuls, dass möglichst viele Menschen sich sozial und ehrenamtlich
engagieren sollen, ist Konsens bei Rot-Grün. Allerdings hat sich überwiegend die Auffassung
durchgesetzt, dass dies auf freiwilliger Basis und altersoffen organisiert werden sollte.
Fazit: Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen
Die Dynamik von Streitkräftereformen und gesellschaftlichem Wandel gehen in Richtung Freiwilligenarmee.
Statt sich in aussichtslosen Rückzugsgefechten zu verlieren oder die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht
zu überlassen, ist die Politik in der Pflicht, die Initiative zu ergreifen. Der SPD,
die unter der Überschrift Innovation und Gerechtigkeit angetreten ist, den Politikwandel in Deutschland
gestalten, wird es nicht gelingen, die Wehrpflicht glaubhaft und überzeugend zu begründen. Insofern
wären die Wehrpflichtbefürworter in der SPD gut beraten, die Wehrpflicht im Eifer ihrer Verteidigung
nicht so zu überhöhen, dass spätere Kurskorrekturen nur noch mit erheblichen Begleitschäden
möglich sind.
Im Interesse einer konsequenten und tragfähigen Bundeswehrtransformation muss die Koalition zügig
zu einer Klärung der künftigen Wehrform kommen. Eine Bekräftigung der Wehrpflicht ist außerhalb
jeder Realität. Auf der Tagesordnung steht nicht mehr das OB sondern das WIE des Übergangs zur
Freiwilligenarmee und wie der bereits eingeleitete Wandel zur Freiwilligenarmee effizient, bündniskompatibel,
friedensfördernd, demokratie- und sozialverträglich gestaltet werden kann. Die Verbesserung
der Nachwuchsgewinnung und die Einführung eines attraktiven, freiwilligen und flexiblen Kurzdienstes
sind hierfür wichtige nächste Schritte.
gesamter Thread:
- Wehrpflicht am Ende -
Odin,
09.11.2004, 20:23
- Re: Wehrpflicht am Ende -
XRay,
09.11.2004, 23:11
- Re: Wehrpflicht am Ende -
Odin,
10.11.2004, 02:02
- Re: Wehrpflicht am Ende -
Alex,
10.11.2004, 14:26
- Re: Wehrpflicht am Ende - hansol, 10.11.2004, 15:04
- Re: Wehrpflicht am Ende -
Jörg Rupp,
10.11.2004, 15:18
- Re: Wehrpflicht am Ende - Odin, 10.11.2004, 17:05
- Re: Wehrpflicht am Ende - Eugen Prinz, 10.11.2004, 17:10
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp -
Friedwilli,
11.11.2004, 00:13
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp - Rüdiger, 11.11.2004, 00:48
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp -
Jörg Rupp,
11.11.2004, 01:19
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp -
reinecke54,
11.11.2004, 10:46
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp - Alex, 11.11.2004, 11:38
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp - Friedwilli, 12.11.2004, 22:46
- Re: Wehrpflicht am Ende, typisch Rupp -
reinecke54,
11.11.2004, 10:46
- Woher der Meinungswechsel? -
Bruno,
11.11.2004, 15:21
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
Jörg Rupp,
11.11.2004, 21:22
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
Odin,
12.11.2004, 13:23
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
delete,
12.11.2004, 14:03
- Re: Woher der Meinungswechsel? - Odin, 13.11.2004, 02:21
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
delete,
12.11.2004, 14:03
- Re: Woher der Meinungswechsel? - Bruno, 12.11.2004, 13:48
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
Odin,
12.11.2004, 13:23
- Re: Woher der Meinungswechsel? -
Jörg Rupp,
11.11.2004, 21:22
- Re: Wehrpflicht am Ende -
XRay,
13.11.2004, 20:06
- absolute Zustimmung! (n/t) - Andreas, 13.11.2004, 20:21
- Re: Wehrpflicht am Ende -
Alex,
10.11.2004, 14:26
- Re: Wehrpflicht am Ende -
Odin,
10.11.2004, 02:02
- Vorsicht Falle? -
Bruno,
10.11.2004, 15:24
- Re: Vorsicht Falle? - Odin, 10.11.2004, 16:59
- Re: Vorsicht Falle? - Christian, 10.11.2004, 17:03
- Re: Vorsicht Falle? -
reinecke54,
10.11.2004, 19:21
- Stimmt, Irrtum von mir -
Bruno,
11.11.2004, 15:18
- Darauf ein Beck's. Prost! (n/t) - reinecke54, 11.11.2004, 16:13
- Stimmt, Irrtum von mir -
Bruno,
11.11.2004, 15:18
- Re: Wehrpflicht am Ende -
XRay,
09.11.2004, 23:11