Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neue Geschlechter-Richtlinie der EU

Collantix, Wednesday, 06.10.2004, 04:23 (vor 7793 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Neue Geschlechter-Richtlinie der EU von Jörg am 04. Oktober 2004 20:34:01:


Auszug aus dem Artikel:

Ausnahmen sollen auch für Versicherungen möglich sein, falls ein unterschiedliches Versicherungsrisiko bei Frauen und Männern verlässlich und aktuell belegt ist. Wenn die Versicherungen den Mitgliedstaaten nachweisen, dass Frauen am Steuer weniger Unfälle verursachen, können sie also niedrigere Beiträge für Autofahrerinnen berechnen.

"Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen", stellt die Richtlinie jedoch zum Thema Versicherungen fest. Den EU-Staaten wird freigestellt, günstigere Vorschriften für die Betroffenen zu beschließen. Die Mitgliedstaaten müssen auch Strafen für Verstöße gegen die Richtlinie vorsehen: "Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein", heißt es in dem Text.

Noch Fragen?

Gruß
Collantix


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