Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neue Geschlechter-Richtlinie der EU

Andreas, Tuesday, 05.10.2004, 00:47 (vor 7794 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Neue Geschlechter-Richtlinie der EU von Jörg am 04. Oktober 2004 20:34:01:

Hallo Jörg,

Unter tagesschau.de steht auch ein interessanter Artikel. Besonders bedenklich ist folgender Abschnitt:

Die Mitgliedstaaten müssen dann auch Strafen für Verstöße gegen die Richtlinie vorsehen: "Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein", heißt es in dem Text. Die Beweislast bekommt der Beklagte auferlegt. Der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung muss also im Klagefall nachweisen, dass er einen Kunden nicht wegen seines Geschlechts benachteiligt hat.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3674868_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1_BAB,00.html

Gruß
Andreas


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