Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Straffreiheit für tötende Mutter

Morb, Thursday, 09.09.2004, 21:56 (vor 7818 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Straffreiheit für tötende Mutter von Peter am 09. September 2004 18:39:08:

Ich finde, das klingt alles ziemlich plausibel. Die zitierte Rechtsvorschrift könnte auf den Vorfall passen und muss von der Staatsanwaltschaft eingehalten werden.

Darueber hinaus hat aber die Staatsanwalt darauf verzichtet, eine dauerhafte Zwangseinweisung in die Psychiatrie zu erreichen. Jetz scheint es so, dass die Frau ihre psychiatrische Behandlung jederzeit abbrechen kann. Ich will nicht mit meinen Kindern neben einer solchen Frau wohnen und halte das Verhalten der Staatsanwaltschaft fuer unverantwortlich.

Ich sehe hier keine Parallele zu diversen Säuglings- und Partnertötungen aus durchsichtigen Motiven.

Rache?
Gruss,
Peter

Leider läuft die ganze Diskussion in die völlig falsche (vom Feminismus vorgegebene und von Presse / Justiz spurtreu verfolgte) Richtung.

Für den Mord an einem Kind KANN und DARF es keinen Grund (im Sinne einer Rechtfertigung) geben.

Schon die Frage nach einem Grund impliziert, dass es einen solchen geben könnte.

Die Tat ist so zu ahnden, wie bei Männern als Täter schon immer praktiziert: Gefängnis oder Psychatrie.

Sonst nichts.

Gruß
Morb


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