Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Straffreiheit für tötende Mutter

Peter, Thursday, 09.09.2004, 18:23 (vor 7818 Tagen) @ Uli

Als Antwort auf: Straffreiheit für tötende Mutter von Uli am 09. September 2004 10:45:04:

So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

Das ist ja unglaublich. Dieses Rechtssystem ist krank. Es kann und will Kinder offenbar nicht mehr schuetzen.

Peter


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