Re: Kein Missverstaendnis
Als Antwort auf: Kein Missverst�ndnis von Paul am 06. September 2004 14:46:50:
Es gilt in Bezug auf den Unterhalt uebrigens auch das Prinzip der Sippenhaft. Es wurde schon ein Vater dazu verdonnert, Unterhalt an die geschiedene Frau seine Sohnes zu zahlen, weil sein Sohn selbst finanziell nicht in der Lage war dies zu tun.
Bist du sicher, dass es Unterhalt an die Frau war und nicht Kindesunterhalt, der an die Frau als Sorgeberechtigte fuer das Kind gezahlt wurde? Beim Kindesunterhalt sagt das Recht, das Verwandte in gerader Linie einander Untehalt schulden - wenn der Vater ausfaellt, mussen die vier Grosseltern ran, nach ihren finanziellen Moeglichkeiten.
Gruss,
Peter
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- Vererbte Unterhaltspflicht -
Manfred,
06.09.2004, 17:23
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46
- Re: Kein Missverstaendnis - Peter, 07.09.2004, 01:45
- Re: Vererbte Unterhaltspflicht - Peter, 07.09.2004, 01:42
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46