Re: Vererbte Unterhaltspflicht
Als Antwort auf: Vererbte Unterhaltspflicht von Manfred am 06. September 2004 14:23:49:
Lest Euch das mal durch.
Ich hoffe ich hab das missverstanden...
Hast du nicht. Der Erbe muss, wenn er das Erbe denn antritt, auch die Unterhaltsverpflichtungen des Verstorbenen uebernehmen, allerdings nur bis zur Hoehe des ehemaligen Pflichtteils. Mehr als 25 Prozent aus dem Erbe muesste er hier also nicht fuer Unterhalt verwenden.
Gruss,
Peter
gesamter Thread:
- Vererbte Unterhaltspflicht -
Manfred,
06.09.2004, 17:23
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46
- Re: Kein Missverstaendnis - Peter, 07.09.2004, 01:45
- Re: Vererbte Unterhaltspflicht - Peter, 07.09.2004, 01:42
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46