Kein Missverständnis
Als Antwort auf: Vererbte Unterhaltspflicht von Manfred am 06. September 2004 14:23:49:
Lest Euch das mal durch.
Ich hoffe ich hab das mißverstanden...
Gruß,
Manfred
Nein, Du hast da nichts mitverstanden. Das Urteil ist auch nicht ganz neu.
Es gilt in Bezug auf den Unterhalt übrigens auch das Prinzip der Sippenhaft. Es wurde schon ein Vater dazu verdonnert, Unterhalt an die geschiedene Frau seine Sohnes zu zahlen, weil sein Sohn selbst finanziell nicht in der Lage war dies zu tun.
Dies alles ist traurige Realität im (Un-)Rechtsstaat Deutschland.
Gruss,
Paul
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- Vererbte Unterhaltspflicht -
Manfred,
06.09.2004, 17:23
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46
- Re: Kein Missverstaendnis - Peter, 07.09.2004, 01:45
- Re: Vererbte Unterhaltspflicht - Peter, 07.09.2004, 01:42
- Kein Missverständnis -
Paul,
06.09.2004, 17:46