Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Briefe an 2 Millionen Arbeitslose werden verschickt...

Paul, Tuesday, 20.07.2004, 00:37 (vor 7871 Tagen) @ Gastredner

Als Antwort auf: Re: Briefe an 2 Millionen Arbeitslose werden verschickt... von Gastredner am 19. Juli 2004 20:32:08:

Wären die entsprechenden Arbeitsplätze auch vorhanden, wäre ein größerer Druck auf Leute, die nicht arbeiten wollen, ja sicher sinnvoll. Da sie es aber nicht sind, spielt es erst mal gar keine Rolle, ob jemand arbeiten will oder nicht. Das aufgrund dieses Drucks sich die Arbeitsmarktprobleme wie durch Zauberhand lösen werden, ist einfach grenzenlos naiv. Stattdessen wird es höchstens zu einer Zunahme der Kriminalitätrate kommen, was entsprechende Folgekosten nach sich zieht. Andererseits kann man so natuerlich elegant die Statistik schönen. Denn wer im Knast sitzt, wird nicht mehr als Arbeitsloser gezählt. In den USA wird diese Strategie ja schon seit vielen Jahren gefahren, mit dem Ergebnis, daß in keinem anderen Land der Welt - sämtliche Diktaturen eingeschlossen - ein größerer Prozentsatz der Bevölkerung im Knast sitzt. Die Privatisierung der Knäste tat ein übriges, denn die "Knast"-Konzerne haben wie alle Wirtschaftsunternehmen natürlich ein Interesse an einer möglichst starken Kundenbindung. Daß sich da eine Resozialisierung der Gefangen deshalb aus wirtschaftlichen Aspekten verbietet, sollte jedem klar sein.

Im übrigen gilt: Papier ist geduldig. Ich bezweifle sehr stark, daß Hartz IV wirklich konsequent gleich auf beide Geschlechter angewandt wird. Die Anwendung des Gesetzes wird, sofern Frauen betroffen sind, mit Sicherheit wesentlich nachsichtiger gehandhabt. Diese Systematik lässt sich bereits bei bestehenden Gesetzen beobachten, warum sollte es bei neu geschaffenen anders sein?

Gruß,
Paul

Es sind wohl 2.2 Mio Formulare und es sind durch die Definition der Bedarfsgemeinschaft weit mehr Menschen, die diesen Fragebogen ausfüllen müssen. Hartz IV führt die erweiterte Sippenhaft ein. Wer mit einem ALG II Empfänger zusammen lebt ist zur Offenlegung seiner Einkünfte und seine Vermögens verpflichtet. Der Gesetzgeber unterstellt, das der andere den ALG-II-Empfänger unterstützt, dessen Einkünfte und Vermögen wird deswegen auf dei Ansprüche des Antragsstellers angerechtnet.
Ebenso wird es demnächst Post für die rund 1 Mio. Sozialhilfeempfänger geben. Frauen mit Kindern ab 3 Jahren wird zugemutet zu arbeiten. Wenn sie nicht vermittelt werden können, dann sind sie verpflichtet die Arbeitsgelegenheit anzunehmen, die ihnen von der Komune angeboten wird. Also Park reinigen oder die Toiletten im Rathaus reinigen.
Arbeitsgelegenheiten sind allerdings keineswegs Arbeitsstellen, also auch nicht der Rahmengesetzgebung unterworfen. Der Lohn wird entsprechend niedrig sein.

..und müssen ein Formular ausfüllen!
Mich interessiert nun wie hoch der Anteil der Briefe am jeweiligen Geschlecht ist, die diese Briefe erhalten? Bei 4 Millionen Arbeitslose und zwei Millionen werden angeschrieben das wäre genau die Hälfte eines Geschlechts? Man hat ja schon gesagt das Frauen keinesfalls mit der Waffe gezwungen werden dürfen, gilt das nun auch für Arbeitsunwillige Frauen die nicht zu einer Arbeit gezwungen werden dürfen?
fragt,
Christian


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