Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schlichter Dummkopf

Norbert, Friday, 09.07.2004, 11:51 (vor 7882 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe von Odin am 08. Juli 2004 16:19:56:

Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 342
Heimliche Vaterschaftstests
Ministerialrat Stefan Schnorr, Berlin, und Richter am LG Dr. Volker Wissing, Mainz

...

Unter den Datenschützern finden beide Minister breite Zustimmung. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten bereits im Oktober 2001 eine Entschließung gefasst, in der sie Bundestag und Bundesrat auffordern, genetische Untersuchungen am Menschen gesetzlich genau zu regeln. Insbesondere müsse das Selbstbestimmungsrecht durch einen grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt und Aufklärungspflichten gestärkt werden. Zur Absicherung dieser Regelungen fordern die Datenschützer Straftatbestände.

Wer keine Ahnung hat...
Ein Vaterschaftstest ist im Sinne der Datenschützer wohl eben keine genetische Untersuchung, da hier nur ein Teil der DNA gegenübergestellt wird.
Z.B. Erbkrankeiten, u.ä. werden dabei nicht geprüft, da in anderen Bereichen der DNA liegend.
Aber Pseudowissen ist bei der Justiz ja nicht so unüblich.
Somit, keine Unterstützung durch die Datenschützer!

Auch die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) äußerte sich kritisch. Sie bezeichnete die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der Vaterschaftstests als "Schnellschuss" und erinnerte an die "berechtigten Interessen der Väter". Die sind zweifellos vorhanden. Der Gesetzgeber kann aber nicht zusehen, wie Väter bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzen.

Diese Rechte der 'Väter' werden also in üblicher Weise behandelt, also als unbeachtbar gehalten.

Notwendig ist ein angemessener Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten.

Aus dem Tenor des Aufsatzes geht die Männerfeindlichkeit dieses Richters sehr schön hervor.
Was er unter angemessen versteht, ist auch klar:
Männer sollen weiter entrechtet werden.

Eine Möglichkeit dazu bietet das seit langer Zeit erwartete Gendiagnostik-Gesetz. Doch es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass der für 2004 angekündigte Gesetzentwurf das Thema aufgreifen wird. Erst kürzlich äußerte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Skepsis. Es wäre schade, wenn die Politik die bekannten rechtlichen Grauzonen der Gentechnik wieder einmal unausgeräumt ließe.

Also lassen wir es erst einmal dabei, wir sind ja so toll.

Schnorr, Wissing

Hoffentlich kein Familienrichter, denn den Männern, die vor diesen kommen, Gnade Gott.

Gruß
Norbert


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