Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ISUV, Erfahrungsbericht

Peter, Wednesday, 23.06.2004, 21:34 (vor 7898 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: ISUV, Erfahrungsbericht von Norbert am 23. Juni 2004 09:30:24:

Schuld dabei haben natürlich vor allem die frauenbesoffenen Richter, RA und Parlamentarier.
Der andere erwähnte Rechtsanwalt sagte hierzu sinngemäß:
Seit 14 Jahren ist die Entscheidung der BVerfG zum Ehegattensplitting einer Zweitehe, das erste Urteil, zur Entlastung des Unterhaltsverpfichteten.
Alle anderen hätten nur zur höheren und zeitlich unbeschränkten Belastungen geführt.

Dem stimme ich zu.

Diese Düsseldorfer Tabelle gibt nur eine Leitlinie wieder.
Diese sei aber weder gesetzlich, noch nicht einmal durch eine Entscheidung des BGH oder BVerfG abgesichert.

Ja, aber durch die Entscheidung der OLGs: Wenn ein einfacher Familienrichter zu sehr von der Tabelle abweicht, wird sein Urteil kassiert und er fühlt sich gerügt. Bei den Berechnungsvorschriften zum EU gibt es keine Tabelle, da macht sich manches OLG seine eigenen Richtlinien.

Wird aber faktisch wie eine Gesetzesvorschrift behandelt, ohne jemals vom Parlament abgesegnet worden zu sein.

Weil die einfachen Richter nicht nur das Gesetz kennen sondern auch ihre Urteil nicht gerne aufgehoben sehen. Dagegen hilft der Blick in die Tabelle als einfaches und sicheres Mittel.

Ein weiteres schönes Beispiel für die Aushöhlung der Rechte dieses Verfassungsorgans durch Justiz und Regierung.
Interessant ist, dass aber die jetzige Bundesjustizministerin einfach eine Anordnung erlassen konnte, dass die Beträge für den Kindesunterhalt zu erhöhen seien. Während die Mindestbehalte gleich niedrig blieben.
Also locker am Parlament vorbei. Die reine Willkür.

Das Familienrecht ist neben der Wehrpflicht das Gebiet, in dem Männer am meisten die Willkür des Staatsfeminismus erfahren. Für mich ist Maskulismus ein politisches Bekenntnis, für Scheidungsväter ist es politische Notwendigkeit.

“Soll ich/wir denn für ihre Frau bezahlen/sorgen?“
Der andere RA meinte hierzu schlicht: “Ja, es geht um das individuelle Recht.“

Danke für das Zitat. Es macht deutlich, dass zwar frau aus der Ehe aussteigen kann, wenn sie nicht mehr will, dass aber die Geldströme der Ehe einfach weiter behalten werden, auch wenn der Mann das nicht will. Die Scheidung ist dann gar keine, sondern ein Freihfahrtschein für den Unterhaltsberechtigten: Machen, was frau will, und Rente vom Ex genießen.

Zu den sonstigen Sprüchen von diesem RA in dem Vortrag (sinngemäß):
Ich komme mir wie der Weihnachtsmann vor, wenn ich Frauen die Unterhaltsurteile gebe.

Das kann man durchaus ironisch sehen, obwohl den meisten der Zuhörer wohl nicht zum Lachen zumute ist.

Na ja, für Zigaretten usw. wird der Mindestbehalt dann schon reichen.
Die Frauen tragen ja die Last der Kindererziehung.

Waren das Zitate von der Gegenseite? Wenn nicht, sondern die Meinung des Referenten, dann verhöhnt er noch die abgezockten Väter, sowas ist als Referent des ISUV untragbar. Bitte informiere den ISUV darüber.

Ich erinnere mich einen Aufsatz eines RA gelesen zu haben, bei dem dieser unumwunden fordert, dass Schuldenleistungen nicht mehr angerechnet werden sollen (fiktive Einkünfte aber sehr wohl). Der Unterhaltspflichtige könnte ja nun Privatinsolvenz anmelden!

Ja, der VAMV läd nach, vielleicht gerade wegen der 'schönen' Urteile der letzten zwanzig Jahre - der Appetit kommt beim Essen

Diese Personen sind das Problem in unserer Gesellschaft.
Denn diese setzen die Ansprüche vom VAM(V) und ähnlichen durch.

Man kann es einem Verband kaum vorwerfen, das er alles nimmt, was kriegen kann. Verbände haben, im Gegensatz zu Menschen, kein Gewissen, aber auch Verbände können auf die Schnauze fallen. Ich hoffe, dass der VAMV nach der nächsten Wahl zumindest seinen direkten Draht ins Familienministerium verliert und stattdessen genauso wie ISUV und VAfK im Parlament für seine Belange werben muss.

Und ich gehe zu Treffen der örtlichen VAfK-Gruppe.

Viel Erfolg damit. Ich sehe keine Probleme damit, dass ISUV und VAfK unterschiedlich arbeiten, solange sie den anderen als Bündnispartner zum gemeinsam Ziel hin sehen und nicht als Konkurrenten um Mitgleider.

Des weiteren helfe ich einem Freund bei Schreiben von/an RA/Gerichte, da er noch mit der deutschen Sprache, vor allem des Juristendeutsch seine liebe Not hat.

Auch deinem Freund Alles Gute,

Peter


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