Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz
Als Antwort auf: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Daddeldu am 10. Juni 2004 15:45:32:
das scheint mir wirklich ein historischer Moment. Nicht wegen des Ladenschlussgesetzes ... Pippifax mit tausend Ausnahmen ... aber wegen der Begründung durch das Bundesverfassungsgericht
Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Das wäre im Prinzip das einzige, was dieses Gericht zu befinden hätte. Das Argument der Grundgesetzkonformität ist allerdings inzwischen völlig ausgehöhlt. Als Frauen Jobs bei der Bundeswehr wollten, da wurde einfach das Grundgesetzt geändert.
Noch schlimmer hier:
Der Gesetzgeber durfte ebenfalls berücksichtigen, dass die unbeschränkte Möglichkeit der Ladenöffnung zu einer besonderen Belastung der im Handel tätigen Frauen führt und diese benachteiligt. Deren Anteil an der Mitarbeiterschaft beträgt in Verkaufsstellen ungefähr 72 Prozent.
Das geht doch das BVG garnichts an. Seit wann spielen Mehrheiten bei Gesetzesentscheidungen eine Rolle? Welche Mehrheiten gilt es zu berücksichtigen? Was ist mit den Männer? Was mit den Ausländern?
Da Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Abstimmung von Familien- und Erwerbsarbeit tragen, sind sozialverträgliche Arbeitszeiten für sie von hervorragender Bedeutung.
Und das ist eine eindeutig matrifocale, also parteiliche Sichtweise und ist schlichtweg falsch. Es sind Männer, die die Hauptlast tragen, insofern, als sie durch ihre Erwerbsarbeit überwiegend vom Familienleben ausgegrenzt werden. Frauen haben ja bereits alle Möglichkeiten und nehmen sie auch wahr. Fast alle Teilzeitjobs werden von Frauen besetzt.
Aber wann hätte sich jemals jemand darum gekümmert, ob die Schichtarbeit eines Fabrikarbeiters sozialverträglich ist?
Das ist ein echter Hammer. Das BVG hat hier jede Verpflichtung zur Neutralität ignoriert. Von diesem Gericht kann man nichts mehr erwarten, oder höchstens Entscheidungen, die im Hinterzimmer verschachert werden.
Wo gerät die vielgelobte Demokratie hin, wenn das höchste Gericht anfängt Parteienpolitik zu machen?
Entsetzt.
Eugen
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Daddeldu,
10.06.2004, 18:45
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Eugen Prinz,
10.06.2004, 21:11
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Christian,
11.06.2004, 11:38
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reinecke54,
11.06.2004, 13:17
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Christian,
11.06.2004, 13:32
- Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz - reinecke54, 11.06.2004, 15:52
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Christian,
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reinecke54,
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- Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz - Martin, 10.06.2004, 22:35
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