Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rufmord auch im Netz strafbar

Eugen Prinz, Friday, 14.05.2004, 14:12 (vor 7938 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Rufmord auch im Netz strafbar OT von Odin am 13. Mai 2004 23:37:20:

Das betrifft nicht nur die jeweiligen Forumsmanager, sondern auch den Forenprovider. Es soll ja tatsächlich schon vorgekommen sein, dass zu beanstandende Beiträge von dem oder der jeweiligen FM selbst verfasst wurden. In diesem Fall muss der Provider tätig werden, ob ihm das passt oder nicht. Am Schluss zählen nicht irgendwelche Forenregeln, sondern Gesetze, was ich so schlecht nicht finde.

Auch dies noch: Anonyme kann man im Prinzip nach Herzenslust beleidigen - was ich damit ausrücklich nicht empfehlen will. Wer aber anonym eine bekannte Person beleidigt oder verleumdet, muss mit Klage oder Strafanzeige rechnen, und in diesem Falle müssen natürlich die Provider mit Angaben zur Identifizierung rausrücken.


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