Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rufmord auch im Netz strafbar OT

Andreas, Friday, 14.05.2004, 12:21 (vor 7938 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Rufmord auch im Netz strafbar OT von Odin am 13. Mai 2004 23:37:20:

sofort löschen. Bei Online-Chats, bei denen der Inhalt durch den
Betreiber in der Regel nicht zu kontrollieren ist, sollte der
Anbieter
von seinem "virtuellen Hausrecht" Gebrauch machen und Teilnehmer
ausschließen.

...wenn das mal so einfach wäre!

Interessant, danke Odin!

Gruß
Andreas


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