Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rechte der Hausfrauen und -männer gestärkt

Andi, Friday, 07.05.2004, 01:14 (vor 7946 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Rechte der Hausfrauen und -männer gestärkt von Andreas am 06. Mai 2004 19:15:52:

Hallo Andreas

Verstehe ich das richtig? Eine Hausfrau/mann führt sich und seiner/ihrer Ehepartnerin den Haushalt. Das ist eine geldwerte Leistung im Wert von laut diesem Urteil 360 € im Monat. Die Hälfte, die auf den Ehepartner entfällt, ist laut dem Urteil also 180 € im Monat wert. In der Ehe wird dann also wohl davon ausgegangen, dass der Unterhalt der Hausfrau/mann durch seinen Ehepartner diesen Wert von 180 € im Monat ausgleicht.

So weit so gut, jetzt wird die Urteilsbegründung aber ziemlich schwachsinnig: Läßt sich dieser Hausfrau/mann scheiden und erbringt ihrem/seiner Exehepartnerin diese geldwerte Leistung nicht mehr, sondern der Hausmann/frau erbringt die gleiche Leistung einem neuen Partner, so muss nicht der neue Partner, der die Leistung erhält, sondern der Expartner die 180 € bezahlen. Ähh - wie bitte? Falls der neue Partner nun für den Lebensunterhalt des Hausfrau/mann aufkommt, wird die Leistung ja doppelt bezahlt. Wieso bitte soll der Expartner diese Leistung, die ja nun jemand anderes erhält, weiterhin bezahlen? Was ist denn das für eine Urteilsbegründung?

Über die Justiz kann man nur noch den Kopf schütteln.
Viele Grüße,
Andi


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