Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Umkehrschluss

Karin, Friday, 07.05.2004, 01:03 (vor 7946 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Rechte der Hausfrauen und -männer gestärkt von Andreas am 06. Mai 2004 19:15:52:

Deshalb müssen bei der Berechnung des Unterhalts nach einer Scheidung
diese Haushaltstätigkeiten ebenso berücksichtigt werden, wie das
Einkommen des Ehepartners

Das würde aber auch bedeuten, dass umgekehrt auch die Haelfte der früheren Haushaltsleistung im Haushalt des EX zu erbringen ist.

Gruss,
Karin


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