Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechte der Hausfrauen und -männer gestärkt

Andreas, Thursday, 06.05.2004, 22:15 (vor 7946 Tagen)

Rechte der Hausfrauen und -männer gestärkt

Geschiedene, die sich in einer Ehe überwiegend dem Haushalt oder der Kindererziehung gewidmet haben, verlieren ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Partner auch dann nicht, wenn sie in einer neuen Lebensgemeinschaft ebenfalls den Haushalt führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Hausarbeit gilt als geldwerte Leistung

Dem Richterspruch zufolge ist die Arbeit im Haushalt ebenso wie die Erziehungsarbeit eine geldwerte Leistung, die auch den Lebensstandard des erwerbstätigen Ehepartners erhöht. Deshalb müssen bei der Berechnung des Unterhalts nach einer Scheidung diese Haushaltstätigkeiten ebenso berücksichtigt werden, wie das Einkommen des Ehepartners. Dass eine Person nach der Scheidung ihre Leistung im Haushalt eines neuen Partners einbringt, ändere daran nichts. Der BGH hob damit gegenteilige Urteile des Oberlandesgerichts Oldenburg auf und billigte damit unter anderem einer jungen geschiedenen Hausfrau einen Unterhalt von monatlich rund 180 Euro zu.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3254208_REF2,00.html


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