Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gütetest

AJM, Thursday, 18.12.2003, 10:03 (vor 8086 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Gütetest von Emmalein am 17. Dezember 2003 22:07:44:

Es gibt einen gravierenden Unterschied: Zum Gyn. gehst Du für gewöhnlich freiwillig (aus welchen Gründen auch immer) und gibst damit die Erlaubnis zu einer solchen "Tat". Bei einer Tauglichkeitsuntersuchung zur Musterung ist nichts freiwillig. Man(n) kann sich nicht einmal aussuchen, ob ein Mann oder eine Frau einen untersucht. Da hier ein "Staatszwang" vorhanden ist, ist das Gefühl einer Vergewaltigung auf jeden Fall vorhanden. Wenn eine Frau zum Gyn. geht, ist das ihre ganz eigene Sache und hat nicht im Entferntesten mit Vergewaltigung zu tun (obwohl es auch gewisse Mechanismen im Umgang mit Ärzten (speziell Gyn's) gibt, die auch nicht alle astrein sind).

Gruß

AJM (der sich der Musterung verweigert hat und seinen Hausarzt ein Tauglichkeitsgutachten hat austellen lassen, um dann zu verweigern)


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