Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gütetest

Emmalein, Thursday, 18.12.2003, 00:07 (vor 8086 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Gütetest von Arne Hoffmann am 17. Dezember 2003 16:42:16:

Dass sich ein Mann vergewaltigt fühlt, macht daraus keinen Straftatbestand.

Dem Staat sind auch andere Eingriffe in die Intimsphäre gestattet, die bei jedem Privatmann oder bei jeder Frau strafbar wären.

Vergewaltigung ist keine kleine, harmlose Sache, sondern ein Straftatbestand. Mensch kann deswegen immerhin hinter Gittern landen, und das hat seinen Grund.

Eine ärztliche Untersuchung damit gleichzusetzen, hiesse, es gleichzusetzen, wenn Du Dich vor einem Gynäkologen ausziehen musst und wenn Du es vor einem Vergewaltiger musst.

Zwei Leute können dasselbe tun, und es ist nicht dasselbe.

Aber Arne, das wäre im Matriarchiat nicht anders;-)...

Lasst uns doch die dumme Wehrpflicht endlich abschaffen! Andere Länder kommen doch auch ohne sie aus und haben eine bessere und flexiblere Ausstattung, die besser in die heutige Zeit passt als wir (beispielsweise England)

WECH MIT DER WEHRPFLICHT!

Es grüsst freundlich
das Emmalein


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