Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unseriös?

Frank, Tuesday, 16.12.2003, 12:19 (vor 8087 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Das Jahr 2003 - Tendenzwende im Geschlechter-Diskurs? von Emmalein am 15. Dezember 2003 21:20:50:

Hallo Emmalein,

Nicht korrekt sind die unseriösen Reisser hinsichtlich der ach so hohen Frauengewalt. Sie liegt statistisch betrachtet unter der der der Männer, vor allem,was körperliche Gewalt angeht.

Woher willst du wissen, dass diese "Reisser" unseriös sind? Natürlich spricht die Kriminalitätsstatistik, was Gewaltverbrechen allgemein angeht, eine eindeutige Sprache. Über 80 Prozent der Täter (aber auch fast zwei Drittel der Opfer!) sind männlich. Das will auch keiner leugnen, wenngleich die Frage erlaubt sein muss, welche gesellschaftlichen Einflüsse dafür ursächlich sind, warum überwiegend Männer straffällig werden.
Wogegen wir uns wehren, ist der Eindruck, Gewalt in heterosexuellen Beziehungen gehe fast nur von Männern aus. Wenn 120 seriöse wissenschaftliche Studien aus aller Welt eine annähernde Gleichverteilung der häuslichen Gewalt zwischen männlichen und weiblichen Tätern herausgefunden haben (eine Liste findest du unter http://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm), können einem schon gewisse Zweifel am Mythos vom friedfertigen weiblichen Geschlecht kommen.

Auch eine allgemeine Rechtsprechung zugunsten der Frauen ist nicht erkennbar. Sonst würden erwiesene Vergewaltiger, die zum grössten Teil Männer sind, viel härter bestraft. Ebenso würden Männer, die Frauen angeblich im Affekt töten, weil sie bestimmte religiöse Regeln verletzen, härter bestraft.

Auch hier gibt es Untersuchungen, die zeigen: für die gleichen Delikte werden Männer im Durchschnitt häufiger vor Gericht gestellt, häufiger und zu höheren Strafen verurteilt als Frauen. Bekannt ist auch, dass ein nicht unerheblicher Teil der Strafanzeigen wegen Vergewaltigung auf Falschbeschuldigungen beruht (siehe http://www.manndat.de/femsxl.htm ).
Nicht bei jedem Mann, dem ein Vergewaltigungsdelikt zur Last gelegt wird, kann die Täterschaft nachgewiesen werden. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt in unserem Rechtssystem (noch) auch für Männer.
Dass Vergewaltigung stattfindet und zum allergrößten Teil von Männern begangen wird, wollen wir dennoch nicht im Entferntesten abstreiten.

Gruß
Frank


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