Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen
Als Antwort auf: Re: Anmerkung hierzu von Norbert am 02. Dezember 2003 08:52:10:
Auch Soldaten (auch freiwillige) können den Kriegsdienst verweigern, auch nach ihrer aktiven Zeit (z.B. Reservisten).
Sollte man nicht mit der Wehrpflicht verwechseln.
Auch wenn es haarspalterisch anmuten könnte:
Kriegsdienst(verweigerung) != Wehrdienst(verweigerung)
Danke, aber dies hilft nicht weiter, es war tatsächlich in der Frage bereits vorausgesetzt. Ich wusste bereits, dass ein Mann vor, während und nach dem Wehrdienst den Kriegsdienst verweigern darf. Dann findet eine Gewissensprüfung statt.
Aber wenn eine Frau den Kriegsdienst verweigert? Art 12a Abs. 4 S. 2 GG besagt, Frauen "dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." Wenn eine Soldatin den Marschbefehl erhält, könnte sie doch sagen: Ohne mich, Jungs. Was dann? Wegen dieser GG-Norm ist eine Gewissensprüfung eigentlich unnötig, sie kann sich doch immer weigern.
Gruß, Daddeldu
gesamter Thread:
- Zur Info: Änderung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes seit 1. November -
Daddeldu,
29.11.2003, 13:52
- Anmerkung hierzu -
Daddeldu,
29.11.2003, 14:24
- Re: Anmerkung hierzu -
Norbert,
02.12.2003, 10:52
- Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen - Daddeldu, 03.12.2003, 20:21
- Re: Anmerkung hierzu -
Norbert,
02.12.2003, 10:52
- Anmerkung hierzu -
Daddeldu,
29.11.2003, 14:24