Anmerkung hierzu
Als Antwort auf: Zur Info: Änderung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes seit 1. November von Daddeldu am 29. November 2003 11:52:20:
Soldatinnen und Soldaten sowie gediente Wehrpflichtige werden den ungedienten Wehrpflichtigen gleichgestellt.
Die Soldatinnen dürften den Männern wohl eher nicht gleichgestellt sein, denn Frauen "dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden", wie Art 12a Abs. 4 S. 2 GG festlegt.
Allerdings überlege ich gerade, ob sich dies überhaupt auf Soldatinnen beziehen kann, nachdem diese sich zum Dienst an der Waffe verpflichtet haben. Hmmm....
Verwirrten juristischen Gruß,
Daddeldu
gesamter Thread:
- Zur Info: Änderung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes seit 1. November -
Daddeldu,
29.11.2003, 13:52
- Anmerkung hierzu -
Daddeldu,
29.11.2003, 14:24
- Re: Anmerkung hierzu -
Norbert,
02.12.2003, 10:52
- Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen - Daddeldu, 03.12.2003, 20:21
- Re: Anmerkung hierzu -
Norbert,
02.12.2003, 10:52
- Anmerkung hierzu -
Daddeldu,
29.11.2003, 14:24