Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anmerkung hierzu

Norbert, Tuesday, 02.12.2003, 10:52 (vor 8101 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Anmerkung hierzu von Daddeldu am 29. November 2003 12:24:02:

Soldatinnen und Soldaten sowie gediente Wehrpflichtige werden den ungedienten Wehrpflichtigen gleichgestellt.
Die Soldatinnen dürften den Männern wohl eher nicht gleichgestellt sein, denn Frauen "dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden", wie Art 12a Abs. 4 S. 2 GG festlegt.
Allerdings überlege ich gerade, ob sich dies überhaupt auf Soldatinnen beziehen kann, nachdem diese sich zum Dienst an der Waffe verpflichtet haben. Hmmm....

Nur auf den ersten Blick.
Es macht schon Sinn.
Auch Soldaten (auch freiwillige) können den Kriegsdienst verweigern, auch nach ihrer aktiven Zeit (z.B. Reservisten).
Sollte man nicht mit der Wehrpflicht verwechseln.

Auch wenn es haarspalterisch anmuten könnte:
Kriegsdienst(verweigerung) != Wehrdienst(verweigerung)

Gruß
Norbert

Verwirrten juristischen Gruß,
Daddeldu


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