Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Heisst Gleichberechtigung auch Frauenwehrpflicht?

Garfield, Tuesday, 28.10.2003, 14:44 (vor 8136 Tagen) @ Pascha

Als Antwort auf: Re: Heisst Gleichberechtigung auch Frauenwehrpflicht? von Pascha am 22. Oktober 2003 22:56:54:

Hallo Pascha!

"...war dieser arme Kerl denn jemals in seinem Leben mal verliebt oder hat sich zu einer Frau hingezogen gefühlt?"

Ich weiß es nicht genau, aber ich denke schon, daß Ferdi auch mal in eine Frau verliebt war, und er hat auch schon mehrmals erwähnt, daß er sogar schon verheiratet war.

Da er es nun nicht mehr ist und anderen Männern von der Ehe abrät, gehe ich davon aus, daß er mit seiner Ehefrau eine sehr große Enttäuschung erlebt hat. Vielleicht ist er auch so idealistisch und optimistisch in die Ehe gegangen wie du - aber gerade dann kann es einen umso härter treffen, wenn letztendlich alles in einer üblen Enttäuschung endet.

"Offenbar nicht, denn würde er sonst hier Empfehlungen abgeben, sich von Frauen ja fernzuhalten, denn offenbar wollen sie ja ohnehin alle nur unser Geld?"

Das ist dann eben die logische Konsequenz aus so einer großen Enttäuschung.

"Glaubst Du, irgendeine Frau lässt sich auf einen Mann ein, wenn er ihr von vornherein nicht traut?"

In diese Falle tappt so mancher Mann, besonders wenn es um die Anerkennung einer Vaterschaft geht. Stell dir mal vor, du findest heraus, daß deine Frau mit einem anderen Mann geschlafen hat. Es ist vielleicht nur einmal passiert, sie hat mittlerweile keinen Kontakt mehr zu ihm und versichert dir, daß es nur ein Abenteuer war und für sie keine tiefere Bedeutung hat. Du bist zwar sehr enttäuscht, liebst sie aber deshalb nicht weniger und verzeihst ihr.

Kurz darauf erzählt sie dir, daß sie schwanger ist. Nun ist es zeitlich durchaus möglich, daß das Kind bei diesem Seitensprung entstanden ist. Du fragst deine Frau danach, aber sie versichert dir, daß das nicht möglich ist und daß das Kind nur von dir sein kann.

Du gibst dich damit zufrieden. Nach der Geburt denkst du über einen Vaterschaftstest nach, aber du befürchtest, daß sie enttäuscht sein wird, wenn du ihr so dein Mißtrauen zeigst. Also vertraust du ihr und gehst davon aus, daß du der Vater des Kindes bist, was so auch amtlich festgehalten wird.

Nach ein paar Jahren eröffnet dir deine Frau dann, daß sie sich mit dir nicht mehr glücklich fühlt und daß sie die Scheidung will. Alle Versuche deinerseits, eure Ehe zu retten, schlagen fehl. Schließlich stellt sich auch noch heraus, daß sie schon seit einiger Zeit ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat. Ihr laßt euch scheiden und sie zieht so bald wie möglich mit ihrem Neuen zusammen.

Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht für das eheliche Kind, es lebt aber bei der Mutter und du bist unterhaltspflichtig. Bald merkst du, daß deine Ex-Frau zunehmend versucht, dich daran zu hindern, das Kind zu sehen. Sie ist der Meinung, daß ja nun ein neuer Vater da ist und daß du ihre neue Familienidylle nur störst. Es kommt immer wieder zu Streit, und schließlich sagt sie dir, daß es doch sowieso nicht dein Kind wäre.

Du glaubst das nicht, und daraufhin sagt sie, daß du das ja ruhig testen lassen könntest. Du läßt einen DNA-Test machen - und tatsächlich stellt sich heraus, daß du nicht der Vater des Kindes bist.

Du bist nun stinksauer und willst keinen Unterhalt mehr zahlen. Zu deiner Überraschung kommst du damit aber nicht durch. Deine Frau erklärt nämlich, daß du bereits vor der Geburt wußtest, daß sie noch mit einem anderen Mann Sex hatte und daß somit also noch ein anderer Mann als Vater in Frage kam. Dies mußt du auch wahrheitsgemäß eingestehen. In den zwei Jahren danach hast du die Vaterschaft aber niemals angefochten, giltst somit nun juristisch als Vater und bleibst unterhaltspflichtig, obwohl bewiesen ist, das du nicht der biologische Vater bist. Du darfst also weiter zahlen, für ein Kind, das du zwar wie dein eigenes liebst, das aber eben nicht dein eigenes Kind ist. Und wenn du versuchst, eine neue Familie aufzubauen, fehlt dir dieses Geld.

Ja, wenn du damals nach der Geburt auf einem Vaterschaftstest bestanden hättest, dann wäre dir das erspart geblieben. Aber leider hast du das eben nicht getan...

"Würdest Du eine Frau heiraten wollen, welche im Ehevertrag schon mal vorsorglich die Hälfte Deines Vermögens im Falle einer Scheidung zugesichert haben will?"

Das muß eine Frau gar nicht explizit vertraglich festlegen. Sie kriegt nämlich sowieso die Hälfte von allem, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Und Frauen, die tatsächlich Vermögen mit in die Ehe bringen oder sehr gut verdienen, haben in der Regel keine Hemmungen davor, einen Ehevertrag abzuschließen.

So sieht's aus, Pascha. Männer versuchen oft, "ritterlich" zu sein - und es ist reine Glückssache, ob sie damit einen Reinfall erleben oder nicht. Frauen haben dann jedenfalls de facto alle Möglichkeiten, ihre Ehe- und Ex-Ehemänner so richtig abzuzocken. Nicht alle Frauen nutzen das aus, aber einige schon. Und die erkennt man nicht immer schon vor der Heirat. Menschen können sich ändern, vor allem, wenn es in der Ehe mal kriselt und man dann jemand anderen kennenlernt...

Freundliche Grüße
von Garfield



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