Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Yep

ANdreas (der andere), Friday, 22.08.2003, 01:19 (vor 8203 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Antwort von der SZ von Odin am 21. August 2003 17:27:15:

Hallo.

Auch den "Münchner Teil"?

Ja, gerade den, weil ja hier stand, es wäre wohl eher was Regionales ... Ich weiß nicht, ob da eine Seite gefehlt hat oder warum ich es nicht fand (ich prüf 's beim nächsten Mal nochmal nach). Überrascht hat es mich schon, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, Leute (Männer) zu belangen, die auf einer Bank in der Nähe eines Spielplatzes sitzen. Es würde mich interessieren, ob der Spielplatz in diesem betreffenden Fall gekennzeichnet, umzäunt ... war. Sollte dem nicht so sein, hätte ich hier zumindest mit so einer Gesetzgebung ein Problem: Fast in der "Nähe" jeder nett gelegenen Bank findet man hier nämlich einen Kinderspielplatz (oder zumindest sowas wie einen Buddelkasten, schäbig, aber ...). Sollte der Bereich nicht speziell gekennzeichnet sein müssen, wäre das hier eine echte Gesetzeslücke (und ich würde mich z.B. schon strafbar machen, wenn ich hinter meinem Haus lernte, statt in der dunklen Stube).

Nachdenkliche Grüße, Andreas


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