Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Entspricht das dem Kindeswohl?

Garp, Monday, 30.06.2003, 23:47 (vor 8255 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Online-Baby für lesbische Paare von Jörg am 29. Juni 2003 20:46:01:

Meines Wissens wird doch in Deutschland das Kindeswohl insbesondere von der Verfassung geschützt und über das Interesse der Eltern gestellt.
Ein Kind aus der Samenbank hat zwar zwei Elternteile aber keine Kenntnisse über die Hälfte seiner genetischen Abstammung. Ich denke dies kann durchaus ein schwieriges Identifikationsproblem für Kinder mit sich bringen. Von Kindern nicht "genetischer" Väter ist bekannt, dass sie ihre "wahren" Abstammungsväter oft verzweifelt suchen. Die Biologie ist in diesem Fall oftmals stärker als alle Macht der Sozialisation.
Allerdings wäre die Alternative zu diesem Dilemma die Nichtexistenz des Kindes. Was entspricht also dem Kindesinteresse? Schwer zu sagen...

Grüße

Garp


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