Re: ... Ansichtssache
Als Antwort auf: ... nur deprimierend von Andreas (der andere) am 17. Juni 2003 20:59:02:
Die Sache mit dem verletzten Persönlichkeitsrecht ist der pure Hohn..
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Es ist kein Geheimnis.
Das Recht des Einen endet, wo das Recht des Anderen beginnt.
Ich frage mich allerdings auch:
- Warum das Persönlichkeitsrecht des Kindes höher gestellt werden muss, als das Recht des Kindes seine leiblichen Eltern zu kennen?
- Warum das Recht eines Unterhaltszahlers sich bezüglich der Rechtmäßigkeit der an ihn gestellten Forderung zu informieren gering eingeschätzt wird? Unterhaltszahlungen beeinträchtigen doch durchaus auch nicht unwesentlich, oder?
- Warum sich "Spezialisten zusammentun, um die Konkurenz durch "nicht gerichtstaugliche Tests" zu verdrängen?
Für die Anfechtung der Vaterschaft durch den Vater sind allerdings meines Wissens nur begründete Zweifel erforderlich. Der Umstand, der die Zweifel begründet darf allerdings nur eine gewisse Zeit (2 Jahre, wenn ich es recht erinnere) zurückliegen, sonst ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.
Hat man also eine "nicht gerichtstauglichen" (aber kostengünstigen) Test gemacht und so erfahren, daß man nicht der Vater ist, dann hat man sicherlich begründete Zweifel, die aber bei Gericht nichts taugen.
Dann muß man vielleicht die Frage stellen, warum man einen Test veranlaßt hat und dies dürften doch wohl auch - wenn auch weniger begründete - Zweifel sein....vielleicht genügt das aber auch...
Immerhin noch besser als gleich ein Gerichtsverfahren anstreben, dann einen teuren, gerichtstauglichen Test machen lassen, um dann zu erfahren, daß man doch der Vater ist. Das wäre noch mehr verschenktes Geld und würde ne menge Staub aufwirbeln...unnötigerweise...
Es wäre also in diesem Fall wichtig zu wissen, wie konkret die Zweifel sein müssen, die eine Vaterschaftsanfechtung ermöglichen.
Weiß da wer bescheid?
Wenn dann in einem Gerichtsverfahren ein zweiter, teurerer (weil gerichtstauglicher) Test erforderlich würde, dann dürfte das immernoch billiger sein, als die Fortsetzung der Unterhaltszahlungen, die ja dann mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit entfallen, denke ich.
Oder gibt es vielleicht auch noch irgendwelche rechtlichen Spitzfindigkeiten, die es erlauben trotz Nachweis der "Nichtvaterschaft" (hehe.. ein schönes Wort..
) Unterhalt abzukassieren? (Meine mich zu erinnern über einen solchen Fall in der Schweiz gelesen zu haben).
Väter sind Müttern gegegenüber ganz klar benachteiligt. Väter haben nicht automatisch einen Beweis für ihre Vaterschaft. Wäre also die Forderung zu stellen, daß die Vaterschaft bei Geburt sofort durch Gentest bestätigt bescheinigt wird. Bei der Gelegenheit könnte man dann gleich eine wunderschöne Gendatenbank aufbauen, um.....
...vielleicht doch keine so gute Idee...oder?
gesamter Thread:
- Nicht jeder Test ist gerichtstauglich / gestern in Wiso (ZDF) -
Monika ,
17.06.2003, 23:34
- ... nur deprimierend -
Andreas (der andere),
17.06.2003, 23:59
- Re: ... Ansichtssache -
XRay,
18.06.2003, 00:49
- Re: Vaterschaftstests - Peter, 18.06.2003, 01:31
- Re: ... Ansichtssache -
XRay,
18.06.2003, 00:49
- Re: Nicht jeder Test ist gerichtstauglich / gestern in Wiso (ZDF) -
Peter,
18.06.2003, 01:36
- Re: Nachbemerkung - Richtlinien des Robert-Koch-Instituts - Peter, 18.06.2003, 19:03
- ... nur deprimierend -
Andreas (der andere),
17.06.2003, 23:59