Keine Angst vor unangenehmen Wahrheiten
Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:
Hallo Arne und alle anderen,
ich erlaube mir mal, hier die Stellungnahme zu kommentieren. Ich habe die Passagen dazu aus dem Nachbarforum kopiert, wo sie komplett veröffentlicht ist.
DNA-Untersuchungen sind geeignet, Kernbereiche der Persönlichkeit eines Menschen zu offenbaren, die weit über die Frage einer Vaterschaft hinaus gehen. Bei unkontrollierten oder heimlichen Genuntersuchungen bestehen erhebliche Missbrauchsgefahren. Die aus der Untersuchung
gewonnen Ergebnisse lassen sich beispielsweise im Bereich von Versicherungs- oder Arbeitsverhältnissen verwerten.
Das ist faktisch falsch. Mit der hier angewandten Untersuchungsmethode lässt sich ausschließlich eine Verwandtschaftsbeziehung oder eine Identität feststellen (sog. genetischer Fingerabdruck). Verwendet werden ausschließlich die nichtkodierenden Gen-Sequenzen. Die kodierenden Gen-Sequenzen sind nicht verwertbar, da sie bei den Individuen zu ähnlich sind. Die Gentechnik ist übrigens auch noch lange nicht soweit, aus einer Probe auf irgendwelche genetisch festgelegten Eigenschaften zu schließen.
Mithin sind DNA-Untersuchungen eben NICHT geeignet, Kernbereiche der Persönlichkeit eines Menschen zu offenbaren, die weit über die Frage einer Vaterschaft hinaus gehen. Daher ist Ihre Meinung inkonsistent und nicht haltbar.
Derzeit beobachten wir im Bereich der Vaterschaftstests erhebliche Missstände. Hier werden heimlich Genuntersuchungen im rechtsfreien Raum vorgenommen.
Eine entlarvende Formulierung. Der moderne Gesetzgeber erträgt es nicht, einen Bereich zu sehen, in dem er nicht alles detailliert geregelt hat. Das ist für ihn ein rechtsfreier Raum.
In unzähligen Fällen lassen Väter und Mütter die DNA eines Kindes im eigenen Interesse untersuchen, ohne dass dessen Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
Hier kommt auch noch bewusste Verlogenheit rein. Ich glaube kaum, dass unzählig viele Mütter die Untersuchung vornehmen lassen.
Herr Minister Mertin möchte die Missbrauchsgefahren in diesem Bereich eingeschränkt und hat dazu folgende Kernforderungen erhoben:
1. DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn von allen Betroffenen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
2. Die eine DNA-Analyse durchführenden Stellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, selbst zu prüfen, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
3. Der Verstoß hiergegen soll von einem Straf-, zumindest aber von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst werden.
Ein Vater soll einen Vaterschaftstest mit DNA-Analyse also nur durchführen lassen, wenn auch die Einwilligung des Kindes vorliegt. Nachdem das Kind diese nicht selbst rechtswirksam erklären kann, muss der oder die Sorgeberechtigte für das Kind entscheiden. Das sind beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile. Aus der Sicht betroffener Väter kann das als Nachteil empfunden werden. Letztlich geht es dabei aber ausschließlich darum, die Rechte der Kinder zu sichern.
Um die Rechte des Kindes geht es Herrn Mertin gewisslich nicht. Das Kind hat ein ausgesprochen starkes rechtliches (und psychisches) Interesse daran, seine wirkliche Abstammung zu kennen. Dies hat für den Menschen nämlich enorme Rechtsfolgen, z. B. im Bereich Unterhalt und Erbrecht. Deshalb hat er das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht, von seiner Abstammung zu wissen. Indem der Vater also die Einwilligung zur Abstammungsuntersuchung im Namen des Kindes gibt, nimmt er dessen bestes Interesse wahr, und wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, nimmt sie regelmäßig ihr eigenes Interesse ohne die geringste Rücksicht auf das Kindeswohl wahr. Wenn der Vater in einem solchen Falle das Vormundschaftsgericht anriefe, um die Zustimmung der Mutter ersetzen zu lassen, müsste das Gericht dem Antrag regelmäßig stattgeben, um das Menschenrecht des Kindes zu wahren.
Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle.
Unfug. Zunächst schickt der Vater ja Genmaterial von SICH SELBST und seinem Kind ein. Die Mutter schickt FREMDES Material und das des Kindes ein. Außerdem ist das ein Randproblem, welches sicher nicht den Minister auf den Plan ruft. In Wahrheit soll zu Lasten der Scheinväter verhindert werden, dass der Ehebruch, der Unterhaltsbetrug und die Personenstandsfälschung vieler Mütter entlarvt wird.
Hier wäre jetzt auch das Prinzip des Gender Mainstreaming anzuwenden; Danach ist jede staatliche Maßnahme darauf zu untersuchen, ob sie sich, obgleich nach außen neutral, nicht aus praktischen bzw. tatsächlichen Gründen in der Anwendung als einseitige Belastung für eines der Geschlechter erweist. Dies ist hier ganz offenkundig der Fall weil die Regelung weit überwiegend die Interessen von Männern beschränken würde.
Die Interessen betrogener Ehemänner, Klarheit über ihre Vaterschaft zu erlangen sind verständlich und nachvollziehbar. Dennoch dürfen wir nicht außer acht lassen, dass DNA-Untersuchungen in unsere Persönlichkeitsrechte eingreifen und deshalb nur kontrolliert stattfinden sollten. Durch klare gesetzliche Regelungen wird es den Männern keinesfalls verwehrt, die Frage der eigenen Vaterschaft klären zu
lassen. In einem geordneten gerichtlichen Verfahren lassen sich die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigen und zugleich Missbrauchsgefahren verringern.
Eine weitere Lüge. Bei der gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft muss der Kläger schlüssig darlegen, dass er keinen GV in der Empfängniszeit hatte oder sog. Mehrverkehr (vulgo: in-der-Gegend-rumficken) stattfand oder dahingehend ein erheblicher Verdacht besteht.
Warum eigentlich soll der Vater auf das Gerichtsverfahren verwiesen werden, welches doch in der Familie in jedem Falle, egal wie es aus geht, viel Porzellan zerschlagen wird. Die Antwort ist einfach: Die Männer sollen soweit möglich von jeglicher Vaterschaftsfeststellung abgehalten werden. Minister Mertin stellt sich auf die Seite von Straftätern und zieht es vor, dass die Straftaten verschleiert werden können. In falsch verstandener und verdrehter Fürsorglichkeit will er Familien vor einer harten Wahrheit bewahren. Bürger aber vor Selbsterkenntnis, Wahrheit und Ehrlichkeit zu bewahren, das ist nicht Aufgabe des Staates.
Zum Glück leben wir im Zeitalter der Globalisierung. Die Väter werden ihre Tests halt im liberaleren Ausland machen lassen, Herr Mertin kann dann stolz darauf verweisen, wieder ein paar High-Tech-Firmen erfolgreich außer Landes getrieben zu haben.
Gruß, Daddeldu
gesamter Thread:
- Minister Mertin hat antworten lassen -
Arne Hoffmann,
11.06.2003, 20:28
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen -
Uwe,
11.06.2003, 20:56
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen - Arne Hoffmann, 11.06.2003, 21:13
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen -
Nick,
11.06.2003, 21:18
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen - Arne Hoffmann, 11.06.2003, 23:22
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen - Andreas (der andere), 12.06.2003, 12:51
- Mir auch. :-) - Garfield, 12.06.2003, 14:10
- Keine Angst vor unangenehmen Wahrheiten - Daddeldu, 12.06.2003, 14:59
- Re: Minister Mertin hat antworten lassen -
Uwe,
11.06.2003, 20:56