Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mir auch. :-)

Garfield, Thursday, 12.06.2003, 14:10 (vor 8273 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

Hallo Arne!

Ich habe auch Antwort bekommen. War wahrscheinlich dasselbe Schreiben. Der Inhalt ist jedenfalls derselbe.

Verständlich wäre es für mich, wenn der Herr Mertin ein generelles Verbot von DNA-Tests gefordert hätte. Er fordert aber lediglich das Verbot von Vaterschafts-Tests ohne Zustimmung beider Eltern. Also scheint er der Meinung zu sein, daß das Mißbrauchs-Risiko durch diese Zustimmung beider Eltern deutlich sinken wird. Wie er darauf kommt, ist mir nicht so ganz klar, und aus dem Schreiben geht es auch nicht hervor. Ich hab in meiner Antwort also mal danach gefragt.

Interessant finde ich auch, diese Argumentation von Mitarbeitern des Justizministeriums zu lesen. Denn gerade die Justizbehörden verweisen doch in Bezug auf die existierende DNA-Datenbank und die zur Verbrechensaufklärung immer wieder durchgeführten DNA-Massentests ständig darauf, daß bei solchen DNA-Vergleichen ja nur ein geringer Teil der DNA gespeichert und analysiert werden würde und daß dieser geringe Teil gar keine Rückschlüsse auf die körperliche Beschaffenheit des Spenders erlaube.

Obendrein ist es bei Vaterschaftstests auch noch so, daß es nicht nötig ist, Personendaten zu den DNA-Proben zu speichern. Meines Wissens nach wird das auch nicht getan. DNA-Daten ohne Informationen über die zugehörige Person sind aber für Außenstehende wertlos.

Man könnte allenfalls über den Auftraggeber des Tests die DNA-Proben zuordnen, aber ich kann mir genügend Möglichkeiten vorstellen, um zu verhindern, daß das Unternehmen, das den Test durchführt, überhaupt erfährt, wer ihn in Auftrag gegeben hat. Man könnte so einen Test ja über eine außenstehende Person oder auch über einen Verein beauftragen.

Wenn aber die Vorschläge des Herrn Mertin umgesetzt werden, geht genau das nicht mehr. Dann muß ja immer eine Einverständniserklärung vorliegen, und somit sind die DNA-Daten zwangsläufig immer relativ einfach bestimmten Personen zuzuordnen. Da sehe ich wirklich Mißbrauchsmöglichkeiten.

Freundliche Grüße
von Garfield


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