Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Uwe, Wednesday, 11.06.2003, 20:56 (vor 8274 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

Hallo Arne,

scheint sich um eine Standardantwort zu handeln. Siehe hierzu auch:

http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_1.jpg
http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_2.jpg
http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_3.jpg

Quelle: http://f24.parsimony.net/forum54846/messages/24849.htm

Liebe Grüße

Uwe

Hallo ihr, :-)
ich habe inzwischen auf mein Protestmail eine Antwort von Mertins Pressereferenten erhalten. Dabei bin ich mir etwas unsicher, ob ich hier einfach den Text reinstellen kann; es handelt sich ja weder um ein öffentliches, noch ein rein privates Schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass es im Sinne des Ministeriums ist, wenn seine Position möglichst breitflächig vermittelt wird. Vielleicht fasse ich allerdings die drei Seiten mal besser zusammen:
Eine rechtliche Schlechterstellung der Väter sei nicht beabsichtigt, sondern der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen. Das Interesse eines Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu gewinnen, sei nachvollziehbar. Durch den Missbrauch von heimlichen DNA-Untersuchungen könnten dem Einzelnen jedoch erhebliche Nachteile entstehen, etwa wenn es später um Versicherungen oder das Arbeitsverhältnis gehe. Deshalb sollten diese Untersuchungen nicht ohne sein Einverständnis vorgenommen werden: "Derzeit beobachten wir im Bereich der Vaterschaftstests erhebliche Missstände. Hier werden heimlich Genuntersuchungen im rechtsfreien Raum vorgenommen. In unzähligen Fällen lassen Väter und Mütter die DNA eines Kindes im eigenen Interesse untersuchen, ohne dass dessen Persönlichkeitsrechte gewahrt werden."
Aus diesem Grund erhebe Mertin drei Kernforderungen:
- DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn von allen Betroffenen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Die eine DNA-Analyse durchführenden Stellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, selbst zu prüfen, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Der Verstoß hiergegen soll von einem Straf-, zumindest aber von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst werden.
(Anmerkung von mir: Ordnungswidrigkeitentatbestand? Ist das sowas wie Schwarzfahren? Ich könnte mir vorstellen, dass Männer, die über ihre Vaterschaft Klarheit gewinnen wollen, das zur Not gerne in Kauf nehmen.)
Da ein Kind nicht selbst rechtsirksam einwilligen könne, mus der oder die Sorgeberechtigte entscheiden. Das seien beim gemeinsamen Sorgerecht nun mal beide Elternteile: "Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle. (...) Durch klare gesetzliche Regelungen wird es den Männern keinesfalls verwehrt, die Frage der eigenen Vaterschaft klären zu lassen. In einem geordneten gerichtlichen Verfahren lassen sich die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigen und zugleich Missbrauchsgefahren verringern."
Mein Ansprechpartner im Ministerium stehe mir für weitere Fragen und einen "offenen Meinungsaustausch" jederzeit (auch telefonisch) zur Verfügung. Vermutlich werde ich ihm aber eher eine Mail schreiben, sobald ich mir das alles mal durch den Kopf habe gehen lassen. Es wäre vermutlich sinnvoll, wenn ich dann, statt weiter herumzumotzen, Alternativmodelle vorschlage. :-)
Herzlicher Gruß
Arne


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