Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft?
Als Antwort auf: Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? von Martin am 26. August 2002 23:15:46:
Hallo Martin,
klar ist Falschbeschuldigung ein Delikt. Theoretisch jedenfalls.
Für mich ist eine Falschbeschuldigung eine sehr schwere Straftat die es zu verfolgen und zu bestrafen gilt, weil durch Falschbeschuldigungen schon einige Menschenleben zerstört wurden und Menschen unschuldig in Gefängnissen waren oder noch sitzen!
Ein Richter, der ein Fehlurteil gefällt hat, steht dagegen soviel ich weiß, ziemlich gut da. Es gibt theoretisch eine sogenannte Richteranklage, die aber m. W. nur einige wenige Male, wenn nicht gar nur ein einziges Mal, angewandt worden ist. Grundsätztlich sind die Schwarzkittel frei in ihrem Urteil. Ein Chirurg, der einen "Kunstfehler" gemacht hat, wird voll zur Rechenschaft gezogen, ein Richter wohl kaum.
Ich hoffe, dass es früher oder später doch noch eine Gerechtigkeit gibt und die Veranwortlichen in der Justiz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden!
Bis dann,
Martin
Gruss
Joachim
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Joachim,
26.08.2002, 19:47
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? -
Martin,
27.08.2002, 02:15
- Re: Richterprivileg - Peter, 27.08.2002, 08:57
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Joachim, 27.08.2002, 23:30
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Magna, 27.08.2002, 02:38
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Martin,
27.08.2002, 02:15