Re: Richterprivileg
Als Antwort auf: Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? von Martin am 26. August 2002 23:15:46:
Hallo Martin,
du schreibst:
Grundsätztlich sind die Schwarzkittel frei in ihrem Urteil.
Um einen Richter wegen Fehlurteils zur Verantwortung zu ziehen, musst du ihm Vorsatz nachweisen oder dergleichen. Der Selbstschutz unserer lieben Juristen geht schon ziemlich weit.
Andererseits müssen Richter natürlich auch geschützt werden, sonst könnten sie nicht nach IHREM besten Wissen und Gewissen urteilen. Alle Menschen sind fehlerhaft, wir müssen damit leben. Bessere haben wir nicht.
Gruß,
Peter
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- Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? -
Joachim,
26.08.2002, 19:47
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? -
Martin,
27.08.2002, 02:15
- Re: Richterprivileg - Peter, 27.08.2002, 08:57
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Joachim, 27.08.2002, 23:30
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Magna, 27.08.2002, 02:38
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? -
Martin,
27.08.2002, 02:15