Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft?
Als Antwort auf: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? von Joachim am 26. August 2002 16:47:44:
Hallo Joachim,
klar ist Falschbeschuldigung ein Delikt. Theoretisch jedenfalls.
Ein Richter, der ein Fehlurteil gefällt hat, steht dagegen soviel ich weiß, ziemlich gut da. Es gibt theoretisch eine sogenannte Richteranklage, die aber m. W. nur einige wenige Male, wenn nicht gar nur ein einziges Mal, angewandt worden ist. Grundsätztlich sind die Schwarzkittel frei in ihrem Urteil. Ein Chirurg, der einen "Kunstfehler" gemacht hat, wird voll zur Rechenschaft gezogen, ein Richter wohl kaum.
Bis dann,
Martin
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Joachim,
26.08.2002, 19:47
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? -
Martin,
27.08.2002, 02:15
- Re: Richterprivileg - Peter, 27.08.2002, 08:57
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Joachim, 27.08.2002, 23:30
- Re: Wird Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung verfolgt und bestraft? - Magna, 27.08.2002, 02:38
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Martin,
27.08.2002, 02:15