Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re:

Pit, Sunday, 18.08.2002, 03:14 (vor 8516 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Begründung für Männerwehrpflicht von Jens am 12. August 2002 13:00:39:

Desweiteren sollte laut GG ja auch gelten, daß die BW eine Verteidigungsarmer ist, und mehr wird man auch nicht als Wehrdiensleistener tun. Du kannst mir ja auch nicht erzählen, dass du dich in deinem Haus oder deiner Wohnung nicht verteidigen würdest, wenn dich da jemand töten möchte. Und wenn jemand deine Freundin töten will, schaust du wahrscheinlich auch nur zu.

Das ist was komplett anderes!
Wenn jemand dein Leben bedroht, dann ist es deine Entscheidung ob du dich wehrst oder nicht. Und du bist auch für alle Folgen verantwortlich.
Bei der Bundeswehr hingegen mußt du auf Befehl töten. Wenn du dass nicht tust ist das Befehlsverweigerung und wird bestraft.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum