Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung!

Joachim, Monday, 10.06.2002, 16:05 (vor 8583 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! von Jörg am 10. Juni 2002 11:35:36:

Gegendarstellung:
Entgegnung auf eine [in der Presse] veröffentlichte Darstellung durch den
Betroffenen
.
Da Du bei dem Artikel der Stiftung Warentest nicht persönlich betroffen
bist (z. B. indem in irgendeinem Zusammenhang Dein voller Name erwähnt
wurde), würde ich hier eher von "Richtigstellung" sprechen.
Einen Anspruch auf Veröffentlichung hat man in diesem Falle sicher nicht.
Gruß, Jörg

Aber Jörg, im Prinzip werden doch alle Männer damit bezichtigt, denn manche Personen bekommen sicherlich den Eindruck, dass das Gewaltschutzgesetz nur für Frauen gegen Männer geschaffen wurde und somit fühlen sich manche Männer persönlich angegriffen, wenn eine Propaganda nur gegen Männer gemacht wird!
Beispiel: Ein ganzer Verein wird bezichtigt z.B. des Drogenhandels, es fallen keine persönliche Namen, denoch wird mit solch einer Aussage der ganze Verein damit belastet, das heisst im Klartext, alle sind des Drogenhandels schuldig und somit würden alle persönlich angegriffen werden! Kaum einer der Medien hat Neutral über das Gewaltschutzgesetz berichtet, immer wieder war vom bösen Mann und der guten Frau die Rede und dafür gibt es jetzt das Gewaltschutzgesetz, glaubst Du nicht auch, dass Männer sich dadurch persönlich angegriffen fühlen, wenn Männer immer wieder durch Medien diffamiert werden?
Gruß
Joachim


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