Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung!
Als Antwort auf: Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! von Joachim am 10. Juni 2002 08:07:21:
Gegendarstellung:
Entgegnung auf eine [in der Presse] veröffentlichte Darstellung durch den
Betroffenen.
Da Du bei dem Artikel der Stiftung Warentest nicht persönlich betroffen
bist (z. B. indem in irgendeinem Zusammenhang Dein voller Name erwähnt
wurde), würde ich hier eher von "Richtigstellung" sprechen.
Einen Anspruch auf Veröffentlichung hat man in diesem Falle sicher nicht.
Gruß, Jörg
gesamter Thread:
- Stiftung `Warentest`, wer schlägt fliegt raus! -
Joachim,
08.06.2002, 19:40
- Re: Nachtrag: Stiftung `Warentest`, wer schlägt fliegt raus! - Joachim, 08.06.2002, 20:03
- Re: Stiftung `Warentest`, wer schl&1044;gt fliegt raus! - Chrissi, 08.06.2002, 21:51
- Re: Stiftung `Warentest`, wer schlägt fliegt raus! -
Dieter,
08.06.2002, 23:23
- Re: Stiftung `Warentest`, wer schlägt fliegt raus! - Odin, 09.06.2002, 01:13
- Re: Stiftung `Warentest`, wer schlägt fliegt raus! - Quixote, 09.06.2002, 18:29
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! -
Joachim,
10.06.2002, 11:07
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! -
Jörg,
10.06.2002, 14:35
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! -
Joachim,
10.06.2002, 16:05
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! - Odin, 10.06.2002, 23:14
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! - Chrissi, 12.06.2002, 23:30
- Re: Eine E-mail mit Richtigstellung versandt! - Joachim, 11.06.2002, 20:59
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! -
Joachim,
10.06.2002, 16:05
- Re: Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung! -
Jörg,
10.06.2002, 14:35