Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wenn ich nach "Rechtsstaat" google, an 11. Stelle WikiMANNia/Rechtsstaat (Politik)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 14.09.2018, 06:04 (vor 2054 Tagen) @ Mus Lim

In mehreren Browsern getestet. Browserdaten vorher gelöscht.
Suchbegriff "Rechtsstaat"
An 11. Stelle http://de.wikimannia.org/Rechtsstaat

Dabei fand ich auch folgendes:

Rechtstaat oder Rechtsstaat?
oder
Kann man die Einfallslosigkeit der BRD-Justiz noch überbieten?
 
Wenn wir nicht das Jahr 2012 schreiben würden, könnte man meinen, es schreibe sich der Zeitraum 1933/1945. Es war die Zeit der GESTAPO, die nach den Schilderungen von Zeitzeugen in den frühen Morgenstunden mittels ihrer „Mitarbeiter“, bekleidet mit dunklen Mänteln und Schlapphüten, in die Wohnungen eindrang und unter Mißachtung jeglicher Rechte Bürger bedrohte, teilweise verschleppte und „verschwinden“ ließ, aber auch die Räumlichkeiten nach nicht näher bezeichneten Gegenständen oder was auch immer durchsuchte und mitnahm, was man nur tragen konnte.
 
Die Mitteilung, wie sie uns heute erreichte, dass die Schweizer Polizei heute in die Privat- und Senderäume des Journalisten Detlev Hegeler eindrang, stimmte mehr als nachdenklich, besonders deshalb, weil die Baseler Polizei nach eigenen Angaben im Rahmen eines „Amtshilfeverfahrens“ der BRD-Polizei tätig wurde.
 
Doch hier zunächst die Veröffentlichung aus dem Internet von Detlev Hegeler:
 
EILMELDUNG! Wake News Radio wurde überfallen!!!
 
Veröffentlicht am Mai 22, 2012 by mywakenews
 
Besonders beachtenswert ist der Umstand, die Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme von elektronischen Geräten finde aufgrund einer „Üblen Nachrede“ statt (!) – und das im Rahmen einer „Amtshilfe“.
 
Wer soll das eigentlich glauben? Ein Aufwand mit 10 bis 15 bewaffneten Beamten wegen einer Üblen Nachrede – das kann doch nur ein Scherz sein, wenn auch so makaber, dass man wirklich nicht darüber lachen kann. Dann ein Verbot mit der Drohung, den „Besuch“ zu wiederholen, wenn Detlev Hegeler über diesen Vorgang in den Medien berichtet!
 
Ist das die Pressefreiheit in der Schweiz?
 
Dabei darf nicht vergessen werden, dass nahezu fast zeitgleich in der BRD ein Familienangehöriger von Detlev Hegeler ebenfalls unter dem Vorwand der „Üblen Nachrede“ Polizeibesuch der BRD hatte, und auch dort wurden die elektronischen Geräte allesamt eingesammelt und beschlagnahmt.
 
Der hinterlassene Beschluss spricht für sich selbst: nach den Schilderungen des Betroffenen handelt es sich dabei um einen gefaxten Beschluss, aus welchem hervorgeht, die Hausdurchsuchung sei wegen einer „Üblen Nachrede“ durchzuführen mit der Anordnung der zu beschlagnahmenden Gegenstände.
 
Auffällig ist dabei, dass der hinterlassene Beschluss weder den Namen eines Richters trägt, auch nicht in Maschinenschrift, kein Siegel des zuständigen Amtsgerichts vorhanden ist und keinerlei Unterschrift existiert.
Die Justizbediensteten behaupten nach wie vor, natürlich sind ZPO, StPO und OWiG keineswegs nichtig, doch wenn dem wirklich so wäre, warum halten sich diese nicht daran?
 
Es wird sich zeigen, was aus diesem Vorgang tatsächlich hervorgehen wird, doch ein Umstand wird nicht gelingen: Die Presse wird sich weder Drohungen unterziehen noch sich Vorschriften machen lassen, was sie zu berichten hat oder nicht!
 
Wer derartige Verbote und Drohungen ausspricht, weiss, dass er Handlungen begeht, die nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch strafbar. Die Schweiz zeichnet damit ein Bild von sich, welches nur bedeuten kann, dieses Land zu meiden, denn dieses „saubere Land“ bedient sich der gleichen Willkürhandlungen wie der sogenannte „Rechtstaat BRD“.
 
Die Frage ist nur: Hat man inzwischen soviel Angst vor der Wahrheit, dass man sich derartiger Methoden bedienen muss, dass man Pressevertretern droht und diese mundtot machen will weil sie unbequem erscheinen und Themen anfassen, welche den „Starmöchtegernjournalisten“ des Systems zu heiß sind und diese um ihren Job bangen müssen?
 
Warum fürchtet man sich davor, Fachjournalisten in Sendungen des öffentlichen Fernsehens als Gesprächspartner zu holen, statt der immer wiederkehrenden vergreisten Politiker, die bis zum letzten Atemzug ihre Lügen verteidigen und verbreiten? Daher also die sogenannten „Öffentlich rechtlichen Sender“, damit das Volk ja nicht von Vorgängen erfährt, die endlich mit den geschichtlichen Lügen ein Ende machen.
 
Warum wehrt sich die allgemeine Presse davor, Themen aufzunehmen, welche das Volk interessieren? Warum werden Journalisten bedroht, wenn diese der Wahrheitsfindung dienen? Haben Mitarbeiter der Polizei nie darüber nachgedacht, dass sie selbst irgendwann vor einem Gericht stehen können und sich strafbarer Handlungen schuldig machen? Warum halten sich Bedienstete der Polizei nicht an ihre Remonstrationspflicht?
Allein die Verkommenheit, sich über christliche Literatur lustig zu machen, und das von einer Polizeibeamtin, spricht für den Verfall jeglicher menschlichen Moral – und das von einer Schweizer Beamtin!
 
Dieser Vorgang hat sehr schnell die Grenzen des Auslands überschritten und die erfahrenen Reaktionen zeigen, wie tief die Schweizer Polizeibehörde und die der BRD in ihrem Ansehen gefallen sind.
 
Man wird sehen, wie sich diese Sache weiter entwickeln wird – wir werden darüber berichten.
 
v§v Verwaltungsrat
© v§v red. – Mai 2012

http://vereinigte-selbstverwaltungen.info/aktuelles/rechtstaat-oder-rechtsstaat/

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