Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Entsorgung von Väter ist im öffentliches Interesse! (Vaeter)

Yussuf K., Tuesday, 17.09.2013, 15:33 (vor 3876 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Grenzdebile Familiengerichte vertreten die "herrschende Meinung" und die besagt: Die Mutter bekommt das Kind (Sparbuch) und der Vater (Sparer) zahlt Unterhalt!

Derweil ist es ja so, dass das Kind unterhaltsberechtigt ist, nicht die parentalisierende Alte! Wer dich also aus der Alltagssorge ausgrenzt, verweigert deinem Kind den berechtigten Unterhaltsanspruch. Du willst ja deinem Kind Unterhalts gewähren und im BGB steht nichts von einer Barunterhaltspflicht.

Du hast da als Vater auch überhaupt nichts zu melden. Eine Frau bekommt von einem Familiengericht immer Recht und dazu obendrauf noch das Kind.

Warum die Verteilung Mutter=Kind und Vater=Zahlen so ist, dass hat auch einen ganz einfachen Grund: Das Kind kommt grundsätzlich nicht zum "leistungsfähigen Elternteil" (also Vater), denn damit ist gewährleistet, dass immer der Unterhalts fließt und die Kommune bis zum 12. Lebensjahr von einer faulen/klammen Mutter nicht in Form von "Unterhaltsvorschuss" in Anspruch genommen wird. Dein Bürgermeister oder Landrat ist als ganz konkret dafür verantwortlich, dass du dein Kind nicht sehen darfst und zugleich das Zahlschwein geben musst. Das steht nirgendwo, aber die Rechtsauslegung lässt keine anderen Rückschlüsse zu. Bürgermeister/Landrat und Familiengericht arbeiten da Hand in Hand und letztlich kann sich der Bürger ja nicht einmal beschweren, denn so werden keine öffentlichen Gelder verschleudert. Die Entsorgung von Väter ist also im öffentliches Interesse.

Der positive Nebeneffekt für Frauen ist natürlich ein kontinuierlicher Zahlungsfluss über 18-20 Jahre ... wie sagt das Jugendamt und Familiengericht: "... zur freien Verwendung der Kindesmutter."


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