Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Tipp zur Kinderbeschaffung durch den Staat (Allgemein)

Kalle Wirsch, Monday, 25.03.2013, 16:00 (vor 4070 Tagen) @ Joe

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

§ 4 (2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Also wenn man solch eine Kinderschar im Stadtwald "enteltert" finden würde, dann wären es automatisch Deutsche. Willkommen daheim! ... das ist "deutsches Recht"!

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