Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Kindern ... den wahren Kindesinteressen

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 14:29 (vor 4581 Tagen) @ Mus Lim

Aus dieser katastrophalen Ausgangssituation heraus, aus Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Kindern ergibt sich ein Katalog von Forderungen, die zielgerichtet den wahren Kindesinteressen und nicht den von Staat und Justiz uns vorgegaukeltem (juristisch bewusst undefiniertem) heuchlerischen Begriff des "Kindeswohls" dienen.

Die Interessen der Familien dürfen nicht auf "Kindesinteressen" reduziert werden. Damit geht man der herrschenden Politik auf den Leim, die "Kindesinteressen" sehr erfolgreich als Hebel einsetzen, um Familieninteressen auszuhebeln. Jedermann (Ehefrauen und Ehemänner) können für sich Interessen formulieren. Wer mit "Kindesinteressen" argumentiert, versucht Kinder für sich zu instrumentalisieren.

Das geschieht massiv durch die herrschende Politik, den selbst ernannten Kindesschützern, Jugendämtern, die Industrie der "Familienhilfe", Familienrichtern und so weiter.

Der Text zeigt, dass ihre Verfasser nicht in der Lage sind, sich vom Neusprech der herrschenden Politik zu befreien.

"juristisch bewusst undefiniertem, heuchlerischen Begriff des Kindeswohls"

Der Begriff des Kindeswohls ist nicht "juristisch bewusst undefiniert", er ist objektiv nicht definierbar, weil
a) objektiv gar nicht erfassbar ist, was im Augenblick im Sinne des Kindeswohls ist. Kinder kann man dazu nicht befragen, weil ihnen dafür noch der intellektuelle Weitblick fehlt. Die mögen augenblicklich den Konsum von Süßigkeiten und das Spielen mit Nintendo als für ihr Wohlbefinden entscheidend empfinden. Was hingegen langfristig für ihr Kindeswohl entscheidend ist, findet bei Kindern oft nur mäßige Akzeptanz: Disziplin, Lernen, ...
b) das Kindeswohl keine statische Größe ist, sondern sich ständig mit der Entwicklung des Kindes wandelt. Was gestern noch zum Wohle des Kindes war, ist es morgen aufgrund des erreichten Entwicklungstandes des Kindes nicht mehr. Und weil die Entwicklung eines Kindes sehr unterschiedlich ausfallen kann (schneller oder langsamer), entzieht sich die generelle Beurteilung des Kindeswohles. Für den momentanen Istwert müsste ein Familienrichter ein Kind schon sehr intensiv kennenlernen, um das beurteilen zu können. Eine Prognose, wie sich ein Kind in der Zukunft entwickeln wird, ist schwierig. Eine generelle Festlegung, was (auch in der nahen) Zukunft zum "Wohl des Kindes" gereicht ist letztlich unmöglich.

Der Kern des Problems ist, und das wird leider nicht erkannt, liegt darin, dass der Staat den Familien die Kompetenz absprechen möchte und abspricht, das Wohl des Kindes in ausreichendem Maße zu erkennen und dafür zu sorgen. In einem Anfall von Allmachtsphantasien meint man, der Staat wisse besser als die Eltern um das Wohl der Kinder und könne besser dafür sorgen.

Das ganze Gerede und Geschwafel um Kindesinteressen und Kindeswohl dient nur dem einen Zweck: Den Eltern die Kompetenz anzuzweifeln und letztlich abzusprechen und die Familie zu untergraben und letztlich ganz zu Fall zu bringen.

Und wenn man dem Neusprech der herrschenden Politik nichts entgegenzusetzen hat, dem wird es auch nicht gelingen, irgendeinen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Politik zu nehmen.

Der ganze Text dieses "Programms" hat, man verzeihe mir die Deutlichkeit", das Niveau eines Grundschülers!

Was ist das für ein "Familienprogramm", in dem nicht einmal der Begriff Familieninteresse vorkommt?!?? Die Autoren des Textes wagen es ja nicht einmal, diesen Begriff zu benutzen. Die Frage nach der politischen Schlagkraft eines solchen "Programms" stellt sich gar nicht erst, nämlich keine!

Ich empfehle mal, die (kabarettistischen) Programme eines Georg Schramm anzuhören, als Lehrbeispiel dafür, wie sich Klartext anhört.

Ich habe fertig! - Mus Lim

PS:
kosequent -> koNsequent

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