Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einführung des Wechselmodells per Gesetz

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 13:51 (vor 4581 Tagen) @ Mus Lim

Einführung des Wechselmodells per Gesetz
- hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes. Abschaffung des Begriffs “Umgang”, Einführung des Prinzpis “keine Betreuungsbeteiligung - kein Unterhalt”.

"Einführung des Wechselmodells per Gesetz" ist natürlich auch Unfug. Man kann die Menschen ja nun nicht per Gesetz zum Wechselmodell zwingen.

Man kann es aber zum gesetzlichen Regelfall machen, "solange die Familien selbst nichts anderes vereinbaren".

"hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes" reicht auch nicht. "Betreuung UND Unterhalt" muss es heißen!

"Abschaffung des Begriffs Umgang”. Die Abschaffung eines "Begriffs" (!) ist wohl keine ernstzunehmende Forderung, oder? [Satire an]Soll eine Wortpolizei eingeführt werden: "Der Begriff, den Sie gerade verwendet haben, ist gesetzlich verboten!"?[Satire aus]

Prinzpis -> Prinzips

"keine Betreuungsbeteiligung - kein Unterhalt" Oder: "Ohne Rechte keine Pflichten!"

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