Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht

ein weiterer Andreas, Friday, 01.07.2005, 12:02 (vor 6900 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: weitgehend off-topic: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde der JF Recht von Arne Hoffmann am 01. Juli 2005 07:50:22:

Der Bezug zum Forengeschehen ist hier nur indirekt: Vor einiger Zeit hatte ich hier einen Artikel der erzkonsevativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" zum Thema Vaterschaftstests gepostet. Daraufhin meldete sich der Grüne Jörg Rupp und befand, man dürfe diese Zeitung nicht zitieren, sie lesen oder ihr Interviews geben, weil sie vom Verfassungsschutz des damals noch rot-grünen Nordrhein-Westfalens beobachtet werde.

Pikanterweise hat die Linke aber keine Hemmungen in Meck-Pomm und Berlin mit der SED sogar zu koalieren, obwohl diese vom Verfassungsschutz gleichwohl beobachtet wird.

Aus dieser Einschätzung entspann sich hier ein längerer kontroverser Thread. Inzwischen war die Verfassungsbeschwerde der JF gegen ihre Beobachtung und Einstufung als "rechtsextrem" erfolgreich.

Das ist nicht richtig wiedergegeben. Die JF wurde vom Verfassungsschutz NRW (und nur von diesem, da sich die Verfassungsschutzämter aller anderen Bundesländer der NRW-Einschätzung nicht anschließen wollten) wegen Verdachtsmomenten beobachtet. Selbst der NRW-Verfassungsschutz hat nie eine Einschätzung der JF als rechtsextrem vorgenommen. Das ist durchaus ein Unterschied, denn die Voraussetzungen für lediglich Verdachtsmomente sind natürlich weitaus niedriger anzusetzen als diejenigen für ein entsprechende Einstufung. Letztere wäre zu belegen gewesen. Nichtsdestotrotz wurde der Vorgang von der linken Presse immer so dargestellt, als sei die Einschätzung als rechtsextrem bereits erfolgt, ging es doch nie um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um die Stigmatisierung einer mißliebigen Meinung nach dem Motto: was nicht links ist, ist unmoralisch.. Das hatte für die JF weitreichende Folgen in Form von Kioskboykott, Entzug des Bankkontos, Anzeigenboykott etc. pp.

Man mag es kaum glauben, daß sich justament dieses rot-grüne Milieu so für ein Antidiskriminierungsgesetz ins Zeug legt. Der Widerspruch löst sich indes auf, wenn man die auch ansonsten von rot-grün sattsam bekannte Einstellung die Guten dürfen nicht diskriminiert werden, die Bösen schon zugrundelegt. Und wer böse ist definiert Claudia Roth ...

Das BVG hat den nötigen Schnitt getan, um der Meinungsfreiheit wieder Geltung zu verschaffen.

Interessant ist zudem, daß eine solche Ikone des linken Spektrums wie Günter Grass neulich in der Zeit den Verdacht äußerte, die ganze Kampf-gegen-rechts-Kultur der linken politischen Eliten beruhe im wesentlichen darauf, vom eigenen Versagen, das Land für die Globalisierung fit machen zu können, abzulenken. Mahnmale einzuweihen und Antidiskriminierungsreden zu halten ist eben einfacher als sich mit den Interessenskartellen unserer verkrusteten Strukturen auseinanderzusetzen. Passend hierzu wird nun sogar gegen den Altlinken Oskar Lafontaine die gute alte Faschismuskeule geschwungen ...

Gruß

Andreas

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts


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