Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das Weibliche muß ins GG

Wolfi, Saturday, 18.12.2004, 22:35 (vor 7086 Tagen) @ IBGM

Als Antwort auf: Das Weibliche muß ins GG von IBGM am 18. Dezember 2004 18:18:17:

Hallo,

mal wieder Sexus und Genus verwechselt ?!

Immer das gleiche bei diesen SpinnerInnen!

Übrigens sieht es in anderen Sprachen ganz anders aus - die Mond - der Gebärvater !

Gruss
Wolfi

Ebenfalls bei cobra-xx.de:
Das Weibliche muß ins Grundgesetz!
Über Männersprache und andere Relikte
Begriffe wie "Herrlein", mit dem frau nach dem Kellner ruft, oder "Herr Ministerpräsidentin" für einen weiblichen Länderchef sind ebenso treffsicher wie provokativ. Auf einmal gibt es ein Lehrerinnenzimmer, eine Frau der Lage, den Stoßseufzer "O Göttin" und überall beginnt das Weibliche zu frauschen. Redensarten mutieren fast unmerklich ins Feminine, wenn die Vereinsamte klagt "Ich hab' keine, mit der ich reden kann" oder glaubt "Immer führen sie eine hinters Licht!" Wer mehr von solcher Sprachmunition laden und verschießen möchte, der sei der geniale Roman "Die Töchter Egalias" der Autorin Gerd Brantenberg (München 1987) empfohlen.
Ein viel ernsteres Thema betrifft die öffentlichsten Texte, die es in unserer Gesellschaft gibt: die Grundrechteartikel (1 - 19) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Schon in Artikel 2 [Allgemeines Persönlichkeitsrecht] beginnt die Männersemantik:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..."
Eine Frau hat ganz offensichtlich diese Rechte nicht!
Den Vogel schießt die Formulierung im folgenden Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] ab:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
-Und jetzt kommt's:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Ein wahrlich mannhaftes Grundgesetz! Nun gibt es zwar nicht das Wort "niefrau", aber das oftmals folgende Possessivpronomen weist unmißverständlich aus, daß weibliche Personen nicht gemeint sein können. Wäre es den Formulierungskünstlern des Grundgesetzes nicht zuzumuten gewesen, statt "niemand" etwa die Worte "keine Frau und kein Mann" und statt des männlichen Possessivpronomens den neutralen Plural zu wählen? Soviel Platz hätte sein müssen. Aber über die Frauen ist nicht einmal im Grundgesetz ein Wort zuviel zu verlieren!
Das sprachliche Debakel setzt sich mit immer neuen Entgleisungen fort, wobei der Artikel 4, Absatz 3 geradezu zum Lachen einlädt:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Dieser Absatz stimmt! Frauen werden bekanntlich gemäß näherem Bundesgesetz ohnehin nicht zum Kriegsdienst aufgefordert. Das ist reine Männersache, jedenfalls was den Zwang anlangt (Zivildienst eingeschlossen).
Einen wundersamen Lichtblick gewährt Artikel 6, Absatz 4:
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Frau glaubt es kaum! Doch offenbar existieren Frauen für die Grundgesetzmacher nur in Form von Müttern.
In Artikel 7 [Schulgesetz], Absatz 3, schlägt die verbale Sparpolitik allerdings wieder kräftig zu:
"... Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." Lehrerinnen haben da Pech gehabt. Sie müssen, ob sie wollen oder nicht, die lieben Pennälerinnen und Pennäler von Adam bis Martin Luther King ins rechte Glaubenslicht setzen.
Die Elevinnen trifft aber gleich danach auch noch der patriarchalische Bannstrahl, indem sie (Absatz 4) im Gegensatz zu ihren maskulinen Klassenkameraden vor einer Sonderung "nach den Besitzverhältnissen der Eltern" nicht gefeit sind und somit nicht gefördert werden, zumindest was den Privatunterricht betrifft.
Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit, ...], Absatz 3, macht den Frauen auch wenig Mut:
"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet..."
Aha! Deshalb haben Frauen in der freien Wirtschaft auch so geringe Aufstiegschancen! Das Grundgesetz will es so!
Ebenso bringt uns Artikel 12, Absatz 2, die bundesrepublikanische Wirklichkeit juristisch nahe:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden..." Frauen scheinbar sehr wohl, was uns ihre Beschränkung auf Haushalt, Kindererziehung und ausgewählte Berufe wie Friseuse, Verkäuferin und Sekretärin endlich erklärbar macht.
Artikel 16 [Ausbürgerung, Auslieferung] macht alle deutschen Frauen potentiell staatenlos, insofern ihnen im Gegesatz zu den deutschen Männern jederzeit der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, weil nur "der Betroffene" nicht staatenlos werden darf.
Absatz 2 macht dann alles klar: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Jede Deutsche selbstverständlich. Dies wirft die Frage auf, ob Thailand einen ähnlichen Verfassungsartikel besitzt. Thailänderinnen werden bekanntlich zu Hunderttausenden dem westlichen Ausland ausgeliefert, ohne daß irgendeine Instanz etwas dagegen unternimmt.
Auch das Petitionsrecht aus Artikel 17 steht Frauen von Staats wegen ausdrücklich nicht zu:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Frauen haben sich eben nicht zu beschweren, auch wenn es sie unter Umständen erleichtern würde.
Abschließend bestimmt Artikel 19 in Absatz 4:
"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen..." Daß letzterer einer Frau offenbar verschlossen bleibt, ist nicht weiter tragisch: Sie besitzt ja ohnehin kaum Rechte, in denen sie verletzt werden könnte, durch die öffentliche Gewalt schon gar nicht!


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