Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schnell ist relativ.

LatexTester, Sunday, 28.08.2011, 18:48 (vor 4632 Tagen) @ Jürgen

Alles tendenziell richtig, was Du schreibst. Das Kindswohl wird auch weiterhin zugunsten der Mütter interpretiert, auch ein unverheirateter Vater wird mit dem neuen Gesetz sein Kind kaum zu sehen bekommen, aber zahlen dürfen. Wenn das neue Gesetz kommt, dann ist das de jure nach den Vorgaben vom EGM, aber de facto ändert sich für Väter kaum etwas. Das ist so nicht anders als bei der Schwulenehe. In dem Moment, wo die Ehe als Institution nur noch geringen Wert hat, dürfen auch Schwule heiraten. Oder wie mit Frauen beim Militär. Wenn Verteidigung unwichtig wird, kann auch eine Frau Feldwebel sein. Die Situation von Vätern kann nur besser werden, wenn Richter Umgangsboykott schmerzlich ahnden (also in der Praxis ein Umdenken stattfindet) und das Sorgerecht der Mütter nicht als Alleinvertretungsanspruch ihrer Interessen interpretiert wird. Unverheiratete Väter erhoffen sich etwas von dem neuen Gesetz, bekommen aber nur eine Scheinlösung angeboten, selbst wenn EGM und Justizministerin es noch so gut meinten.


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