Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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So sollte es sein...

Lex, Sunday, 28.08.2011, 17:06 (vor 4632 Tagen) @ Sachse

Ich bin dafür, dass Mutter und Vater generell garantiert festgestellt werden.
Einfach, weil ein Kind das Recht hat zu wissen, wer die eigenen Eltern sind.
So vereinfacht man auch rechtliche Dinge - zugleich könnte man wo anders noch ein paar Dinge vereinfachen.

Beispiel I: Es kann nicht zu dem Szenario kommen, dass der Vater nicht ermittelt wurde - die Unterhaltsvorschusskasse bemüht wird und dann wenn das Geld ausgeht, der Vater auf einmal doch ermittelt werden kann; dies schützt unter anderem Väter vor gravierenden Kosten. Denn soweit mir bekannt, müssen diese den Betrag nachzahlen.

Beispiel II: Es wird ja vornehmlich von Alleinerziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht beklagt, dass sie hier und da noch Bestätigungen und Unterschriften brauchen, diese aber nicht kriegen. Wieso hier nicht eine Art "Veto" einführen? Das heißt, dass ein Elternteil durchaus alleine das Kind beispielsweise im Kindergarten anmelden kann und erfolgt innerhalb von 4 Wochen dort kein Widerspruch, ist die Anmeldung damit gültig. PS: Vllt. eine Meldestelle einrichten für solche Angelegenheiten, so dass z.B. der "verdrängte Papa" auch mitbekommt, was los ist. Kindesentführung wird ja in dem Fall, wenn Mann gg. Frau agiert nicht ernstgenommen.

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


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