Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schnell ist relativ.

Jürgen, Berlin, Sunday, 28.08.2011, 18:17 (vor 4632 Tagen) @ LatexTester

Für den Begriff "Kindeswohl" gibt es keine exakte juristische Definition. Dasist auch so gewollt, verschafft das doch reichlich Raum für Auslegungen (zu Ungunsten des Vaters).

Du schilderst das PingPong-Spiel in der Politik schon richtig, aber in einem sind die sich doch alle einig: Väter haben keine Rechte. Genau das kann ich mit diesem Theater geschickt verbergen. Geh mal 10 Etagen nach unten. Zwischen Jugendamt und Familiengericht läuft das PingPong-Spiele genauso. Haargenauso! Da rennst du als Vater hin und her, über Jahre, fällst permanent hintern runter und stellst nach 5 Jahren fest, dass du tausende Euro ärmer bist, aber immer noch an genau derselben Stelle stehst.

Betrachte mal den Begriff "gemeinsames Sorgerecht" etwas genauer! Damit kannst du dir doch in der Realität förmlich den Arsch abwischen! Die Ex kann mit dem ABR und der Alltagssorge machen was sie will. Sie betreut und du, du hast, wenn sie gnädig "Umgang" gewährt, vielleicht mal stundenweise Kontakt zu deinem Kind. So und nur so sieht die Realität da draußen aus. Die streiten sich faktisch um etwas angeblich auf Regierungsebene, was im Nachgang von keinem Vater in irgendeiner Weise zur Herbeiführung von Kontakten genutzt werden kann. Niemals! Wenn die Mutter nicht will, geht garnichts und das ist das generelle Problem in diesem Staat.

Wer hier als Vater noch Kinder in die Welt setzt, der ist selber schuld! Solche Mütter sind VerbrecherInnen, aber der Rechtsstaat schützt sie mittels dem Familienrecht zu 100%!

Da kann sich jede Frau auch drauf verlassen ..... Art. 6 Abs. 4 GG!


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